Strobl: Keine Bleibeperspektive ohne Schutzbedürftigkeit

Asylpaket II reduziert Anreize für missbräuchliche
Antragsstellung auf nahe Null

Am heutigen Donnerstag ist das Asylpaket II in Kraft getreten. Mit
dem Gesetz werden die Asylverfahren weiter beschleunigt und
Abschiebungen erleichtert. Darüber hinaus wird auch der
Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte eingeschränkt. Hierzu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende CDU/CSU-Bundestagsfraktion
Thomas Strobl:

„Das Asylpaket II ist ein weiterer, sehr wichtiger nationaler
Schritt zur Bewältigung und Reduzierung des Flüchtlingszustroms. Es
sieht die Schaffung besonderer Aufnahmeeinrichtungen und eines
zusätzlich beschleunigten Asylverfahrens für Migranten aus sicheren
Herkunftsstaaten vor. Damit verringern wir die Anreize für
offenkundig nicht Schutzbedürftige auf nahe Null.

Von zentraler Bedeutung sind die schärferen Regeln bei der
Abschiebung: Wer kein Asyl in Deutschland erhält, muss in seinen
Heimatstaat oder das EU-Land, über das er eingereist ist,
zurückkehren. Reist er nicht freiwillig aus, wird der Betreffende
zurückgeführt.

Die Einschränkung des Familiennachzugs für subsidiär
Schutzberechtigte erfolgt nicht aus Hartherzigkeit, sondern aus
Einsicht in die Grenzen unserer Möglichkeiten. Bereits heute halten
sich mehr als 500.000 syrische Flüchtlinge in Deutschland auf, denen
das Recht auf vollen Familiennachzug zusteht. Der in Deutschland
großzügig ausgestaltete Nachzug für subsidiär Schutzberechtigte ist
ein wesentlicher Anreiz, den Asylantrag in Deutschland zu stellen.
Andere Staaten gewähren den Familiennachzug nicht in dieser
weitreichenden Form.

Als nächsten Schritt müssen wir die Liste der sicheren
Herkunftsstaaten rasch um Marokko, Algerien und Tunesien erweitern.
Es sind ganz überwiegend ökonomische Motive, die Migranten aus diesen
Ländern zur Stellung eines Asylantrages in Deutschland veranlassen.
Die Anerkennungsquoten sind dementsprechend sehr gering.

Wir hoffen sehr, dass die Grünen am morgigen Freitag im Bundesrat
die Erweiterung der Liste der sicheren Herkunftsstaaten nicht erneut
blockieren, wie sie dies 2014 und 2015 bei den Balkanstaaten lange
Zeit getan haben. Die Folge der Blockade war, dass allein im
vergangenen Jahr rund 150.000 Migranten aus dem Westbalkan in
Deutschland einen Asylantrag gestellt haben. Eine wirksame Trennung
des Zustroms in Schutzbedürftige und Migranten war damit lange Zeit
nicht möglich.

Hintergrund:

In die Gruppe der subsidiär Schutzberechtigten fallen Flüchtlinge,
die keinen Anspruch auf Asyl oder den Schutzstatus nach der Genfer
Flüchtlingskonvention haben, gleichwohl aber im Land bleiben dürfen,
weil ihnen bei Rückkehr Gefahr durch Krieg, Folter oder Todesstrafe
droht.

Der Gesetzgeber kann ein Land als sicheren Herkunftsstaat
einordnen, wenn das dortige System keine staatliche Verfolgung
befürchten lässt und vor nichtstaatlicher Verfolgung schützt. Ordnet
der Gesetzgeber ein Land als sicheren Herkunftsstaat ein, so gilt die
widerlegbare Vermutung, dass in der Regel keine Verfolgungsgefahr
besteht. Auch Personen aus sicheren Herkunftsländern durchlaufen ein
individuelles Asylverfahren.

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