Die Versammlungsfreiheit und das
Demonstrationsrecht sind hohe Rechtsgüter, die durch das Grundgesetz
geschützt sind. Sie sind aber kein Freibrief, um in Deutschland in
aller Öffentlichkeit antisemitische Hetze zu betreiben, die
Vernichtung des Staates Israel zu fordern und Terrororganisationen
wie die Hamas zu verherrlichen. Die Verschärfung des Strafrechts ist
ein möglicher Hebel, um dagegen entschieden vorzugehen. Aber schon
bei der Genehmigung der Demonstration kann der Staat den
Veranstaltern die Grenzen der Freiheit aufzeigen, Fahnen von
Terrororganisationen verbieten oder der Polizei das Recht zu geben,
die Veranstaltung nicht nur zu beobachten, sondern schon beim
Skandieren von antisemitischen Parolen einzuschreiten und die
Kundgebung notfalls gewaltsam aufzulösen. Die Botschaft des
Rechtsstaates muss eindeutig und unmissverständlich sein: Die
Versammlungsfreiheit endet, wenn sie sich gegen Menschen anderer
Religionen und Kulturen richtet, die Menschenwürde verletzt, Gewalt
verherrlicht oder gar das Existenzrecht eines Staates und seiner
Einwohner infrage stellt.
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