Strafverteidiger & Rechtsanwalt David Sanker

Strafverfahren sind komplex und risikobehaftet. Als Beschuldigter einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit müssen Sie bereits im Ermittlungsverfahren z.T. mit empfindlichen Freiheitseinschränkungen rechnen, wie z.B. die Vollstreckung einer Untersuchungshaft oder der vorzeitige Verfall von Vermögenswerten. Auf der anderen Seite bietet das Ermittlungsverfahren erhebliches Potential für die Verteidigung, um das Strafverfahren – notfalls gegen Leistung einer Geldauflage gem. § 153a StPO – zur Einstellung zu bringen.

Gerade das Umweltstrafrecht ist eine vielseitige Rechtsmaterien mit erheblichem Bezug zum Verwaltungs- und Gefahrenabwehrrecht, da die strafrechtliche Beurteilung im Rahmen der sog. Verwaltungsakzessorietät von verwaltungsrechtlichen Vorgaben abhängt.

Nur durch erhebliche Spezialisierung kann dem Beschuldigten oder dem Mandanten im Rahmen einer präventiven Compliance-Beratung gezielt geholfen werden.

Rechtsanwalt und Strafverteidiger David Sanker aus Köln ist Strafrechtler und behandelt neben dem Umweltstrafrecht insbesondere auch Fälle aus dem Waffen-, Polizei-, Sexualstraf- und Wirtschaftsstrafrecht.