Strafrechtsverteidigung der Kanzlei Scharf und Wolter

Strafrechtsverteidigung der Kanzlei Scharf und Wolter
Anwalt Hamburg
 

Allgemeines zum Begriff Wirtschaftsstrafrecht
Selbst wenn der allgemein gehaltene Begriff Wirtschaftsstrafrecht seit vielen Jahren sprachgebräuchlich genutzt wird, gibt es doch de facto keine allgemein anerkannte Definition für diesen Begriff.

Dennoch gilt es als anerkannt, dass die Begriffszuordnung nicht allein auf reine Vermögensdelikte mit prozessualen Beweisschwierigkeiten beschränkt wird, sondern einem deutlich breiteren Spektrum zuzuordnen ist.

Zu dem Spektrum zählen unter anderem die nachstehend aufgeführten Straftaten bzw. Gebiete des Strafrechts: Geldwäsche, Korruption, Subventionsbetrug, Kapitalanlagebetrug und das Betrugsstrafrecht.
Für den Beschuldigten ist es daher von maßgeblicher Bedeutung, welche Straftat unter dem Begriff Wirtschaftsstrafrecht tatsächlich vorgeworfen wird, da er bei Verdacht des Vorliegens eines wirtschaftsstrafrechtlichen Vergehen schon im Ermittlungsverfahren mit der entsprechend qualifizierten und spezialisierten Ermittler für Wirtschaftsstrafsachen zu tun haben kann.

Sofern nach Abschluss des Ermittlungsverfahrens gegen den Beschuldigten dann Anklage erhoben wird, muss dieser sich bei vorliegender Schadensumme vor einer Wirtschaftsstrafkammer des für ihn zuständigen Landgerichts zu verantworten. Auch die dortigen Berufsrichter verfügen über eine besondere wirtschaftsstrafrechtliche Kompetenz..

Diese Umstände machen dringend erforderlich, dass der verteidigende Rechtsanwalt neben einschlägiger Erfahrung auch über besondere Rechtskenntnisse auf dem Gebiet des bürgerlichen Rechts und des Gesellschaftsrechtes verfügt.

Der im Wirtschaftsstrafrecht verteidigende Rechtsanwalt sollte vor allem in der Lage sein, das umfassende Aktenmaterial von nicht selten mehr als 20.000 Blättern sachgerecht zu sichten und werten, sowie anhand dessen eine erfolgreiche Strategie zu entwickeln.

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