Nach Angaben des Bundesverbandes Vermögensanlagen im Zweitmarkt für Lebensversicherungen (BVZL) e.V. betrug das Ankaufsvolumen im vergangenen Jahr nahezu unverändert 200 Millionen Euro. Der Zweitmarkt konnte also kaum von dem gestiegenen Stornovolumen profitieren, was die zu geringe Bekanntheit des Zweitmarkts als attraktivere Alternative zur Kündigung deutlich zeigt. Allerdings geben wichtige Reformbestandteile des LVRG wie die Neuregelung der Beteiligung an den Bewertungsreserven oder die Erhöhung der Beteiligung an Risikoüberschüssen berechtigte Hoffnung auf Wachstumsimpulse für die kommenden Jahre. Die Neuregelung verhilft dem Zweitmarkt zu einer höheren Planungssicherheit und damit verbunden zur Möglichkeit, höhere Kaufpreisangebote zu erstellen. Dies sollte sich entsprechend positiv auf die Attraktivität des Zweitmarkts auswirken.
Dem Vorschlag des BVZL, nach dem Vorbild von Großbritannien eine gesetzliche Hinweispflicht auf den Zweitmarkt mit in das Reformgesetz aufzunehmen, ist der Gesetzgeber leider nicht gefolgt. Damit wurde erneut die Chance auf eine verbraucherfreundlichere Neugestaltung der Lebensversicherung vertan, die sich neben der zu erwartenden Verringerung des Stornovolumens auch positiv auf die rückläufige Anzahl der Neuabschlüsse hätte auswirken können. Der Verkauf der Lebensversicherung auf dem Zweitmarkt ist eine gute Alternative zur Kündigung, bei der Mehrerlöse von 3% – in Einzelfällen von bis zu 15% über Rückkaufswert erzielt werden können. Die Policen werden zu dem Zweck angekauft, diese bis zur Endfälligkeit weiterzuführen. Dadurch bleibt den Versicherten auch nach Verkauf ein beitragsfreier Rest-Versicherungsschutz erhalten.
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