Stolpersteine bei Existenzgründung führen schnell zum Aus des jungen Unternehmens

Görlitz, 18. Februar 2011 (sg) – Klar, wer sich selbständig macht, hat meist kaum die Zeit sich die wichtigen Informationen zu holen. Investitionsfehler fallen ebenso unter die Kategorie „Fehler in der Finanzmittelplanung“. Sie resultieren aus falschen Anschaffungen, vor allem zum falschen Zeitpunkt. Ein Warenbestand beispielsweise muss zwar aufgebaut werden, die Regale im Warenlager müssen jedoch nicht gleich zu Beginn der Existenzgründung überfüllt werden. Hier gilt: Weniger ist manchmal mehr! Prestigeanschaffungen oder Anschaffungen aus Ãœberheblichkeit, wie große Geschäftswagen, sind ebenfalls bei der Existenzgründung unwichtig. Läuft das Geschäft, kann sich der Jungunternehmer noch immer einen großen Geschäftswagen anschaffen. Der Kapitalbedarf des neuen Unternehmens wird ebenfalls oft falsch eingeschätzt. Zur Existenzgründung werden häufig einen eher kleinen Kredit oder einen Gründungskredit bei der Hausbank beantragt. Die kleinen Kredite, so genannte Mikrokredite sind sehr teuer, da ein hoher Aufwand für ein geringes Volumen betrieben werden muss. Eigenkapital und Fremdkapital sind hier von gleicher Wichtigkeit. Der Existenzgründer sollte sich zunächst klar darüber werden, wie viel Geld er aufbringen kann und wie viel er von Investoren und Banken benötigt. Ein zu spätes Verhandeln mit der Hausbank kann allerdings auch zum Stolperstein werden.

Leider kennen die wenigsten das Einstiegsgeld als Fördermöglichkeit der Existenzgrüdung. Zusätzlich zum ALG II kann dies von erwerbsfähigen Hilfebedürftigen beantragt werden, wenn diese sich selbständig machen möchten. Allerdings muss die Tätigkeit hauptberuflichen Charakter haben. Bemessen wird das Einstiegsgeld nach der vorherigen Dauer der Arbeitslosigkeit und der Größe der Bedarfsgemeinschaft, in der der Beantragende lebt. Bezieht der Existenzgründer ALG I, besteht die Möglichkeit auf Gründungszuschuss vom Arbeitsamt. Dieser soll der Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung dienen. Allerdings ist es wichtig zu wissen, dass der Gründer bei Aufnahme der selbständigen Tätigkeit noch einen Restanspruch auf ALG I für die Dauer von mindesten 90 Tagen haben muss. Existenzgründungsprofi und Geschäftsführer von www.alg-zuschuss.de Andreas Schilling rät deshalb: „Um den größten Stolpersteinen der Existenzgründung aus dem Weg zu gehen, empfiehlt es sich, einen Unternehmensberater hinzuzuziehen. Er sollte über alle Möglichkeiten der Förderung bei einer Existenzgründung informieren und auf eventuelle Stolpersteine hinweisen können.“ Weiterhin bietet Andreas Schilling mit seinem Gratisreport „Abgezockt im Formularchaos“ Fakten und Insidertipps rund um einen erfolgreichen Antrag auf Gründungszuschuss und Einstiegsgeld.

Informationen über alg-zuschuss.de und seine Leistungen unter www.alg-zuschuss.de
oder telefonisch unter +49(0)3581.76 70 03

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