Die MaDic sollen Unternehmen als Leitfaden für die Organisation datenschutzrechtlich einwandfreier Credit-Management-Prozesse dienen: Kunden müssen beispielsweise jederzeit wissen, was aus welchem Grund mit ihren Daten geschieht. Zudem sollen Entscheidungen des Credit Managements für sie nachvollziehbarer werden.
Neuer Standard, neues Vertrauen
Die auf das Thema Datenschutz spezialisierte Anwältin Stephanie Iraschko-Luscher wird als Sprecherin des BvCM-Arbeitskreises Datenschutz die MaDiC als neuen Qualitätsstandard erstmals auf dem Bundeskongress präsentieren und erläutern. Nach dem Vorbild der ebenfalls vom BvCM entwickelten Mindestanforderungen an das Credit Management (MaCM) wird es künftig möglich sein, Datenschutzanstrengungen auf Grundlage der MaDiC vom TÜV Rheinland unabhängig überprüfen und zertifizieren zu lassen. Ziel der MaDiC-Initiative ist ein Ausgleich zwischen Informations- und Datenschutzinteressen, kurzum – die Bildung zusätzlichen Vertrauens im Wirtschaftsprozess. Unternehmen, die im Bereich Credit Management seriös und „sauber“ arbeiten, sollen dies künftig mit Hilfe der MaDiC nach innen und außen glaubhaft dokumentieren können.
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