Steuerspar-Tipps für Selbstständige

Selbstständige und Freiberufler haben einen deutlich größeren Spielraum bei Ausgaben, die von der Steuer abgesetzt werden können. Erforderlich dazu ist selbstverständlich der Nachweis über alle angefallenen Kosten in Form von Rechnungen und Quittungen. Das gilt für Anschaffungen ebenso, wie für Betriebsausgaben in Form von Reisekosten, Materialkosten, Werbekosten und so weiter. Schöpfen Selbstständige oder Freiberufler diesen Rahmen völlig aus, dann fällt der Steuerbescheid am Ende des Jahres deutlich positiver aus, als wenn nur die Grundausgaben steuerlich geltend gemacht wurden. Daher lohnt es sich, sich entweder selbst ausführlich mit dem Thema zu beschäftigen, oder aber einen Steuerberater mit der Steuererklärung zu beauftragen. Dieser kennt die aktuellen Vorgaben und kann für einen Selbstständigen das Beste herausholen. Wer die Kosten für einen solchen Steuerberater sparen möchte, der findet hier einige Tipps zu Posten, die sich von der Steuer absetzen lassen.   Arbeitskleidung von der Steuer absetzen
Arbeitskleidung ist in einigen Berufen erforderlich oder sogar vorgeschrieben. Während Angestellte diese häufig von ihrem Arbeitgeber gestellt bekommen, müssen Selbstständige sich ihre Arbeitskleidung selbst kaufen. Unter bestimmten Voraussetzungen sind die Kosten dafür von der Steuer absetzbar. Hierzu müssen jedoch verschiedene Kriterien erfüllt sein, damit die Ausgaben anerkannt werden. Eine Voraussetzung ist, dass die Kleidung ausschließlich bei der Arbeit getragen wird und nicht zusätzlich auch in der Freizeit. Außerdem muss es sich um Arbeitskleidung handeln. Auf Nummer sicher gehen Sie, wenn Sie Ihre Arbeitskleidung im Fachhandel kaufen. Ein solcher Fachhandel ist der Onlineshop www.tragardo.de mit einem großen Sortiment für unterschiedliche Berufsgruppen. Der Schwerpunkt liegt hierbei auf Sicherheitskleidung in Form von Hosen, Jacken, Oberteilen und Schuhen.   Absetzbarkeit von Werbemaßnahmen
Werbung ist für die meisten Unternehmen essentiell für die Umsatzsteigerung, einen Zuwachs an Kunden und die Steigerung der Bekanntheit. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Unternehmen im B2B oder B2C Segment tätig ist. Die Kosten für Werbemaßnahmen können ebenfalls von der Steuer abgesetzt werden und das in allen Bereichen, in denen Werbung gemacht wird. Zu solchen Ausgaben gehören zum Beispiel die Kosten für eine eigene Website, Printwerbung in Form von Flyern oder Anzeigen in Zeitungen, Promotionaktionen und Produktpräsentationen. All diese Werbemaßnahmen und auch andere Werbeformen können von der Steuer abgesetzt werden. So machen Unternehmen mit Werbung auf sich aufmerksam und sparen gleichzeitig bei der Steuer.   Homeoffice steuerlich geltend machen
Die meisten Selbstständigen nehmen sich zumindest einen Teil ihrer Arbeit mit nach Hause, um dort zu erledigen, was im Laufe des Tages nicht geschafft wurde. Wer sich hierzu einen kleinen Arbeitsplatz im eigenen Heim einrichtet, der kann diesen von der Steuer absetzen. Ist das heimische Arbeitszimmer sogar der Mittelpunkt der geschäftlichen Tätigkeit, dann ist es noch leichter, das Arbeitszimmer abzusetzen. Übrigens kann nicht nur die anteilige Miete abgesetzt werden. Ebenso lassen sich die Betriebskosten anteilig, die Möblierung und die technische Ausstattung für das Homeoffice von der Steuer absetzen.