Steuerfachangestellte – Umschulung mit hoher Übernahmegarantie

Steuerfachangestellte – Umschulung mit hoher Übernahmegarantie
Umschulung zum Steuerfachangestellten mit hoher Ãœbernahmegarantie
 

Der vorgeschriebene Vorkurs zum Umschulungsberuf des Steuerfachangestellten beginnt bereits am 11. Dezember 2017, ehe sich dann am 16. Januar 2018 die 24-monatige Umschulung anschließen kann. Im BFW Leipzig erfolgt die Qualifizierung in betrieblich eng vernetzter Form.

Nach einer kurzen Startphase wird die Umschulung im Wechsel zwischen BFW Leipzig und betrieblichen Lernphasen in einer Steuerkanzlei fortgesetzt. Im ersten Jahr umfasst die betriebliche Lernphase zwei Tage pro Woche, im zweiten Jahr drei Tage pro Woche. Die fachtheoretischen und berufspraktischen Umschulungsinhalte werden dadurch praxisnah verknüpft. Die allgemeine Wirtschaftslehre, die Steuerlehre, das Rechnungswesen sowie integrierte Datenverarbeitung stehen im Mittelpunkt der Ausbildung. Zusätzlich können anerkannte Zertifikate, wie DATEV, erworben werden.

Bereits mit Beginn der Qualifizierung werden die Teilnehmer bei der Suche und dem Aufbau von Kontakten zu potentiellen Arbeitgebern gefördert. Mit der engen Verzahnung von Theorie und Praxis im BFW Leipzig und bei einem Arbeitgeber über den gesamten Zeitraum der Umschulung ist eine hohe Übernahmegarantie verbunden.

Die Umschulung endet mit der Prüfung vor der Steuerberaterkammer des Freistaates Sachsen.

Steuerfachangestellte sind wichtige Fachkräfte, die den Steuerberater inhaltlich unterstützen. Zu den Aufgaben zählen die Finanzbuchführung sowie Lohn- und Gehaltsabrechnungen, das Vorbereiten von Jahresabschlüssen und Bearbeiten von Steuererklärungen sowie die Prüfung von Steuerbescheiden. Zu den Mandanten zählen Unternehmen aus Industrie, Handel, Handwerk und dem Dienstleistungsbereich oder Selbstständige und Freiberufler sowie Privatpersonen.

Wer im Anschluss oder nach einer Zeit der beruflichen Praxis als Steuerfachangestellter weiter vorankommen will, für den bieten sich verschiedene Weiterbildungsmöglichkeiten beispielsweise zum Betriebswirt oder Steuerfachwirt.

Die Umschulung zum Steuerfachangestellten steht offen für Menschen, die durch Krankheit oder Unfall ihren alten Beruf nicht mehr ausüben können, aber auch für Arbeitssuchende mit Bildungsgutschein. Die Bildungsgutscheine können beim Jobcenter oder der Agentur für Arbeit erfragt und im BFW Leipzig eingereicht werden.

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Erstellt: Michael Lindner/BFW Leipzig