Steuerbefreiung für zehn Jahre
Mit der Einführung der Kfz-Steuer Befreiung werden erste Teile des Regierungsprogramms Elektromobilität umgesetzt. Geplant ist demnach eine Steuerbefreiung von Elektrofahrzeugen von bisher fünf auf zehn Jahre. Ziel ist es, durch die Steuerbefreiung mehr Anreiz für den Kauf von einem Elektrofahrzeug zu schaffen. Die Vergünstigung für die Elektroautos im Zuge des sogenannten Verkehrssteueränderungsgesetzes soll für Kraftfahrzeuge gelten, die zwischen dem 18. Mai 2011 und 31. Dezember 2015 zugelassen werden. Nach Ablauf der zehn Jahre erfolgt die Versteuerung von reinen Elektrowagen nach dem zulässigen Gesamtgewicht. Die geplante Förderung soll nicht mehr nur auf reine Elektro-Pkw beschränkt sein, sondern auch für andere reine Elektrofahrzeuge gelten. Auch Dienstwagen, die elektrisch betrieben werden, sollen künftig profitieren. Voraussichtlich erfolgt die Besteuerung des Fahrzeuges zu einem geringeren Prozentsatz als bisher.
Für ausführliche Informationen zur Steuerbefreiung von Elektroautos steht der Steuerberater Körnig aus Mannheim jederzeit zur Verfügung.
Weitere Informationen unter:
http://www.stb-koernig.de