26. Juli 2010 – Für Steuerberater steigen die
Haftungsrisiken bei der Betreuung insolvenzgefährdeter Unternehmen.
Wie das Wirtschaftsmagazin “impulse“ (Ausgabe 8/2010, EVT 29. Juli)
berichtet, versuchen Insolvenzverwalter und Juristen mit dem
Spezialgebiet Insolvenzrecht zunehmend, Steuerberatern eine
Teilschuld an der Pleite nachzuweisen und sie zumindest zur
Rückzahlung von Honoraren zu verpflichten, die sie nach Eintritt der
Ãœberschuldung erhalten haben. „Wir werden künftig häufiger sehen,
dass Insolvenzverwalter von den Steuerberatern insolventer Firmen für
Pflichtverletzungen Schadenersatz verlangen“, bestätigte Gerrit
Heublein, ein auf Insolvenzrecht spezialisierter Rechtsanwalt aus
Berlin, gegenüber “impulse“. Das liege nicht zuletzt daran, dass
Insolvenzverwalter aus vielen Pleitefirmen immer häufiger gar nichts
mehr für sich und die Gläubiger rausholen können. „Da liegt es auf
der Hand, nach Pflichtverletzungen beim Steuerberater zu suchen. Denn
der ist von der Pleite ja nicht betroffen und entsprechend liquide“,
so Heublein.
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