Steuerberater in Frankfurt am Main: STEUBA GmbH Steuerberatungsgesellschaft

Steuba GmbH aus Frankfurt am Main bietet mit ihren zwei Partnern (Wirtschaftsprüfer und Steuerberater) und zahlreichen Angestellten qualitativ hochwertige Dienstleistungen im Bereich Steuern und Wirtschaftsprüfung.

Hierzu zählen insbesondere:

JAHRESABSCHLÜSSE und Steuererklärungen für Unternehmen in der Rechtsform der GmbH
Der GmbH-Jahresabschluss ist im Handelsgesetzbuch geregelt (§§ 242 ff. HGB) und besteht aus der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung und dem Anhang. Grundsätzlich ist der Jahresabschluss aus der laufenden Buchhaltung zum Geschäftsjahresende zu erstellen und bildet die Basis für die Steuererklärung der GmbH. Mittelgroße und große GmbHs müssen ihrem Jahresabschluss zudem einen Lagebericht hinzufügen. Der Jahresabschluss ist stets mit einem Gesellschafterbeschluss in der Gesellschafterversammlung zu beschließen und im Bundesanzeiger, dem elektronischen Unternehmensregister, zu veröffentlichen.
Den Jahresabschluss von Kapitalgesellschaften wie einer GmbH müssen Sie nach „Grundsätzen der ordnungsgemäßen Buchführung (GoB, § 243 HGB)“ erstellen. Das Gesetz fordert, dass der Jahresabschluss klar und übersichtlich und in deutscher Sprache erstellt wird, darüber hinaus sind alle Beträge in Euro (§ 244 HGB) anzugeben. Im Zuge der zunehmenden Digitalisierung aller Geschäftsvorfälle sind inzwischen außerdem „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD)“ zu berücksichtigen. Laut diesen Grundsätzen müssen Sie Ihre Buchführung digital betreiben und so organisieren, dass Ihr Unternehmen einem „sachverständigen Dritten innerhalb angemessener Zeit einen Überblick über die Geschäftsvorfälle und über die Lage des Unternehmens vermitteln“ kann.
Bei der Erstellung der GmbH-Bilanz auf Grundlage der laufenden Buchhaltung sieht das Handelsrecht je nach Größenklasse unterschiedlich strenge Regeln vor. Mit Einführung des Bilanzrichtlinien-Umsetzungsgesetzes (BilRUG) 2015 setzte der Gesetzgeber eine EU-Richtlinie um, die zu einer EU-weiten Vereinheitlichung der Bilanzierungsregeln führte. Daraus folgend wurden mit dem Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG) auch die Berichts- und Veröffentlichungspflichten für Kleinst- und Kleine-GmbHs reduziert. So müssen seither Kleinst- und Klein-GmbHs keine Gewinn- und Verlustrechnung mehr veröffentlichen. Einige Detailangaben wie die Aufgliederung der Verbindlichkeiten oder Auflistung der Umsatzerlöse oder beim Materialaufwand können seither in der Bilanz zusammengefasst werden. Diese Erleichterung nach § 325 HGB wird auch als „verkürzte Bilanz“ der GmbH bezeichnet. Ein Lagebericht ist dann ebenfalls nicht erforderlich. Diese Regelungen sind jedoch nur für die handelsrechtlichen Bestimmungen relevant. Auch nach Einführung der sogenannten E-Bilanz für die Steuererklärung müssen sowohl Bilanz als auch GuV weiterhin den steuerrechtlichen Detailierungsgrad erfüllen.