Private Insuring aus Liechtenstein hat sich nicht nur aufgrund der steuerlichen Vorteile sowie der individuellen Gestaltungsmöglichkeit in punkto persönlicher Nachlassplanung und Vermögensweitergabe besonders bewährt.
Derzeit ist ein BMF-Schreiben in Vorbereitung, das die Regelungen des Jahressteuergesetzes 2009 präzisieren und allfällige Interpretationsspielräume bei der steuerlichen Beurteilung von Lebensversicherungen einengen soll.
Die neuen Regelungen betreffen Verträge, die ab dem 1.4.2009 abgeschlossen wurden. Für den Versicherungsnehmer ist dabei wesentlich, dass für den jeweiligen Vertrag die steuerliche Begünstigung zur Anwendung kommt (Halbeinkünfteverfahren nach Ablauf von 12 Jahren bzw. nach Vollendung des 60. Lebensjahres).
Zentrale Aspekte für die Anwendbarkeit der Steuerbegünstigung sind:
• Es muss ein ausreichender Mindesttodesfallschutz (MTFS) vorliegen
d.h. bei einer Kapitallebensversicherung gegen Einmalprämie, dass eine Todesfallleistung den Zeitwert um mindestens zehn Prozent übersteigt. Es ist auch zulässig, dass dieser MTFS erst fünf Jahre nach Vertragsabschluss erbracht wird. Dieser darf auch bis zum Ende der Laufzeit wieder auf Null sinken.
• Es darf kein „vermögensverwaltender Versicherungsvertrag“ vorliegen, d.h., es dürfen folgende Bedingungen nicht kumulativ erfüllt sein:
> Eine gesonderte Verwaltung von speziell für diesen Versicherungsvertrag zusammengestellten Kapitalanlagen wurde vereinbart und
> die Kapitalanlagen sind nicht auf öffentlich vertriebene Investmentfondsanteile oder Anlagen, die die Entwicklung eines veröffentlichten Indexes abbilden, beschränkt und
> der wirtschaftlich Berechtigte kann (un-)mittelbar auf die Verwaltung Einfluss nehmen.
Aber: Bei Auswahl von im In- oder Ausland öffentlich vertriebenen Investmentfondanteilen liegt explizit kein vermögensverwaltender Versicherungsvertrag vor.
Die Spezialpolizzen der PMS AG aus Mauren/Liechtenstein, dem Spezialisten für individuelle Versicherungs- und Investmentlösungen, wurden bereits unter Berücksichtigung dieser neuen Regelungen hin entwickelt.
Bei der „ETF-Strategie Polizze“ kann der Versicherungskunde aus drei, von der Kemptener BV&P Vermögen AG gemanagten, ETF basierten Fonds als vermögensverwaltendes Basisinvestment wählen und je nach persönlichem Risikoprofil in der Polizze zusammenstellen und kombinieren.
Die Veranlagung in der „Kapital-Aufbau Polizze“ wird von der Dr. Samhaber & Partner Vermögensverwaltungs AG mit Sitz in Linz/AT durchgeführt. Diese investiert ebenfalls ausschließlich in zum öffentlichen Vertrieb zugelassene Fonds – das Ziel ist Kapitalerhalt und mittelfristiges Wachstum durch konsequentens Markettiming.
„Mit den PMS Spezialpolizzen können wir unseren deutschen Kunden Produkte anbieten, die die Vorteile des Private Insuring mit jenen eines professionellen Vermögensmanagements verbinden und gleichzeitig den neuen steuerlichen Regelungen entsprechen. Und dies bereits ab einem Einmalerlag von 25.000 Euro“ erklären die Geschäftsführer der PMS AG, Claus Müller und Johannes Schlattinger.
„Die Prüfung der privaten Situation durch einen Steuerberater Ihres Vertrauens empfehlen wir aber grundsätzlich“, so Johannes Schlattinger abschließend, “dann steht dem Aufbau eines individuellen Polizzen-Portfolios nichts mehr im Wege.“