Der Rüstungskonzern Rheinmetall sagte den Militärs der
Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) Anfang 2017 zu, Geschütze auf einem
Kriegsschiff nachzurüsten, das im ostafrikanischen Eritrea stationiert war,
trotz eines dort damals geltenden Waffenembargos der UN. Wie der stern und das
Recherchezentrum Correctiv berichten, geht dies aus der Mail eines für das
Nahost-Geschäft zuständigen Managers von Rheinmetall vom 16. Februar 2017
hervor. Der Konzern musste damals Mängelrügen zu aus Deutschland gelieferten
Geschützen des Typs MLG 27 auf emiratischen Kriegsschiffen begegnen. Man habe
hier, schrieb der Manager, „einer Bitte der Marine zugestimmt, ein zusätzliches
Schiff (in Eritrea!) mit unserem Upgrade-Set umzurüsten, um ihnen in ihrer
Mission zu helfen“.
Die VAE nutzen nach Angaben von UN-Experten seit 2015 den Hafen von Assab in
Eritrea als Militärbasis im Jemen-Krieg, auch mit der Stationierung von
Kriegsschiffen. Bereits 2009 hatten die UN allerdings ein Waffenembargo gegen
Eritrea verhängt, das bis November 2018 in Kraft blieb. Bis März 2019 gehörte
Eritrea zu den Ländern, für die laut Paragraph 74 der deutschen
Außenwirtschaftsverordnung selbst die „Durchfuhr“ von Rüstungsgütern verboten
war. Zuletzt im November 2017 warf ein offizieller Expertenbericht für den
UN-Sicherheitsrat den VAE vor, dass sie durch die Etablierung der Militärbasis
eine „Verletzung des Waffenembargos“ gegen Eritrea begangen hätten.
In einer internen Organisationsanweisung von Rheinmetall zu den geltenden
deutschen Ausfuhrregeln aus dem Jahr 2014, die dem stern und Correctiv vorliegt,
wurden die Mitarbeiter des Rüstungskonzerns ermahnt, dass Vorschriften wie die
Außenwirtschaftsverordnung „zwingend zu befolgen“ seien. Bei dem vorsätzlichen
Bruch eines Waffenembargos gemäß Paragraph 74 der Verordnung drohe mindestens
ein Jahr Gefängnis.
Auf Fragen wies ein Rheinmetall-Sprecher jetzt dennoch „Unterstellungen“ in
Bezug auf Embargoverstöße „in aller Deutlichkeit zurück“. Man achte „strengstens
darauf“, alle Bestimmungen einzuhalten. „Wir haben keinen Anlass anzunehmen,
dass sich Mitarbeiter im Zusammenhang mit den für die VAE bestimmten
Marinegeschützen über Bestimmungen hinweggesetzt hätten“, schrieb der Sprecher.
Der Tübinger Anwalt und Rüstungsexperte Holger Rothbauer forderte nun dennoch
Konsequenzen: „Bei Rheinmetall war bekannt, dass die Ausfuhr von
Rüstungstechnologie in ein Embargoland wie Eritrea gegen geltendes
Außenhandelsrecht verstieß“, urteilte der Anwalt: „Damit haben die
Verantwortlichen offenbar mit Vorsatz gehandelt und somit möglicherweise eine
Straftat begangen. Bei ihr wäre bereits der Versuch strafbar. Darum muss hier
jetzt die zuständige Staatsanwaltschaft von Amts wegen ermitteln.“
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