Das Online-Magazin stern.de korrigiert die Meldung
mit oben stehender Ãœberschrift. Der Linken-Politiker Bodo Ramelow hat
seine Angaben korrgiert. „Durch eine Verwechslung des Aktenzeichens“
sei „ein falscher Eindruck entstanden.“ Das Bundesverfassungsgericht
hat lediglich seine Beschwerde bezüglich der Auskunftsrechte der
Abgeordneten der Linken abgewiesen. Damit bleibt es Ramelow weiterhin
verwehrt, zur Verteidigung im Hauptsacheverfahren vor dem
Verfassungsgericht auf Geheimdienstakten zurückgreifen zu können, die
nicht als Personenakten gekennzeichnet sind.
Dagegen ist in der Verfassungsbeschwerde von Ramelow zur
Beobachtung seiner Person entgegen der ersten Meldung von stern.de
noch nicht entschieden worden. Dieses Verfahren ist weiter im 2.
Senat des Bundesverfassungsgerichts anhängig.
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Dirk Benninghoff
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