Stellungnahme zu den Aussagen von Gläubigervertretern

In der heutigen Ausgabe des Handelsblattes
werden die Anlegerschutzanwälte RA Klaus Nieding (Vertreter der
Deutschen Schutzvereinigung für Wertpapierbesitz (DSW)), RA Markus
Kienle (Vertreter der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger (SdK))
und Prof. Dr. Julius Reiter wie folgt zitiert: „Das Unternehmen muss
fortgeführt werden. Eine Zerschlagung wäre die schlechteste Lösung
für die Anleger“ (Handelsblatt, 17.05.2013, S. 41). Diese
begrüßenswerte Aussage wird mit Informationen verknüpft, die es
richtig zu stellen gilt. Insbesondere wird behauptet, dass den
Anlegerschutzanwälten nicht genügend Informationen zur Verfügung
gestellt worden seien.

Seit dem 5. April 2013 sind der WGF AG die Forderungen von
Gläubigervertreter schriftlich zugeleitet worden. Daraufhin haben
insgesamt fünf Treffen auf Arbeitsebene mit allen gemeinsamen
Vertretern oder deren Bevollmächtigten stattgefunden, der
Insolvenzplan intensiv besprochen, erörtert und plausibilisiert.
Ferner wurden die vorhandenen Projektentwicklungen analysiert und
mehrere schriftliche Erklärungen von Geschäftspartnern für den Fall
einer Unternehmensfortführung präsentiert.

In einer vorliegenden schriftlichen Zusammenfassung eines
mehrstündigen Arbeitsmeetings vom 22. April 2013 kommt Herr RA Stefan
Schulte, Bevollmächtigter von Prof. Dr. Julius Reiter, im Nachgang zu
seiner ersten Prüfungstätigkeit zu folgender Schlussfolgerung: „Die
Planzahlen des Insolvenzplans erscheinen plausibel. (…) Die
Fortführung des Unternehmens stellt aus Sicht der Anleger die bessere
Alternative zur Zerschlagung dar.“

Die geführten Verhandlungen in den letzten Wochen gemeinsam mit
den gewählten Anleihevertretern haben unter anderem zu Verbesserungen
geführt:

– Erhöhung der Gesamtrückzahlung von 44% auf 60%
– Verbesserte Kontrollmechanismen durch Einrichtung eines bis zu 5
köpfigen Gläubigerausschusses
– Aufnahme eines Gläubigervertreters in den Vorstand
– Aufnahme min. eines Gläubigervertreters in den Aufsichtsrat

Die von den Gläubigervertretern gewünschte Berufung von Herrn
Prof. Dr. Julius Reiter und Herrn RA Klaus Nieding in die
unterschiedlichen Organe, wurde beschlossen und an die Voraussetzung
geknüpft, dass ein Rechtsgutachten einer renommierten deutschen
unabhängigen Anwaltskanzlei vorgelegt wird, wonach keine rechtlichen
Bedenken dagegen sprechen.

Eine von Herrn Prof. Rainer Schröder, Berlin, erstellte und
überreichte Stellungnahme zu diesem Sachverhalt kann die bestehenden
rechtlichen Zweifel für den Aufsichtsrat und Aktionärin nicht
ausräumen.

Ferner wird die Unabhängigkeit von Prof. Rainer Schröder
angezweifelt, da er als assozierter Berater der Rechtsanwaltskanzlei
baum reiter & collegen tätig ist und zum anderen bei Fortführung der
WGF AG von Herrn Prof. Dr. Julius Reiter als neuer
Sicherheitentreuhänder vorgeschlagen worden ist.

Wir bitten Sie daher dringend, sich mit den Inhalten des
Insolvenzplans vertraut zu machen, Ihr Stimmrecht am 22. Mai
persönlich wahrzunehmen (Congress Center Düsseldorf, CCD Süd, Raum
01, 10:00 Uhr) und sich für die Fortführung der WGF AG auszusprechen.
Sollten Sie ihr Stimmrecht nicht persönlich wahrnehmen können, wenden
Sie sich. Bitte unverzüglich an einen Anwalt, der in Ihrem Sinne Ihr
Stimmrecht ausübt.

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