Anlässlich der Aktion „100 Städte der Welt gegen
Steinigung“ (28.08.2010) erklärt die Sprecherin für Menschenrechte
und Humanitäre Hilfe der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Erika Steinbach
MdB:
Steinigung ist unter den Todesstrafenmethoden die wohl mit Abstand
barbarischste Strafform, die auf der Welt existiert. Es handelt sich
um ein Relikt des Mittelalters.
An dem Fall von Frau Sakineh Ashtiani wird deutlich, dass diese
mittelalterliche Strafform in einigen muslimischen Ländern immer noch
existiert. Nur auf internationalen Druck konnte die Steinigung von
Sakineh Ashtiani im Iran bislang erfolgreich verhindert werden.
Gerettet ist sie noch immer nicht. Die Mutter zweier Kinder befindet
sich im Gefängnis, wo ihr immer noch die Hinrichtung droht.
Sowohl die Beschuldigungen, als auch das Gerichtsverfahren an
sich, sind durch zahlreiche Ungereimtheiten gekennzeichnet die daran
zweifeln lassen, ob Sakineh Ashtiani wirklich schuldig ist. Auch das
Geständnis im Fernsehen ist als äußerst kritisch zu bewerten. Artikel
10 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte spricht jedem
Menschen das Recht zu, ein gerechtes und öffentliches
Gerichtsverfahren vor einem unparteiischen und unabhängigen Gericht
zu haben. Dieses Recht muss auch Frau Sakineh Ashtiani gewährt
werden.
Grundsätzlich gilt aber: Nicht nur die Steinigung, sondern auch
jegliche andere Form der Todesstrafe ist menschenrechtswidrig.
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