Die Ausweitung der Ausschreibungen für die
Herstellung patientenindividuell dosierter Krebsarzneimittel
zerschlägt die bisher bewährte ortsnahe Patientenversorgung
irreversibel. Damit kommt es zu Ineffizienz, Verzögerungen bei der
Versorgung sowie zu Qualitätsverlusten in der pharmazeutischen
Betreuung und der Arzneimitteltherapiesicherheit. Dies alles wird
durch die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten von kurzfristigen
Einsparungen in Kauf genommen. Die unmittelbar negativen Folgen für
Ärzte und Patienten werden enorm sein, wenn die Bundesregierung und
die Länder nichts unternehmen sollten.
Die Ausschreibungsbedingungen der Krankenkassen begünstigen schon
durch die kurzen Bewerbungsfristen die Zuschlagserteilung an wenige
mit Ausschreibungen vertraute »Großanbieter«. Verstärkt wird dieser
Konzentrationsprozess durch das einzige Zuschlagskriterium
»günstigster Preis«. Die Definition des Preises als einziges
Wettbewerbskriterium beeinflusst die Qualität der Versorgung negativ,
da mit den entsprechenden Wirkstoffpreisen auf Kampfniveau weder eine
hochwertige Infrastruktur, noch hinsichtlich des eingesetzten
Personals ein qualitätsgerechtes Arbeitsumfeld dauerhaft
gewährleistet werden kann. Kooperationen mit Großbetrieben mit
Herstellungserlaubnis nach §13 AMG sind im Bieterverfahren gegenüber
einzelnen Apotheken begünstigt, da Apotheken gesetzlich verpflichtet
sind, qualifiziertes pharmazeutisches Personal für die Herstellung
einzusetzen, während in Herstellbetrieben angelerntes
nicht-pharmazeutisches Personal beschäftigt wird. Qualität ist aber
immer untrennbar mit qualifiziertem Personal verbunden.
Die Folgen sind weitreichend
Bisher werden niedergelassene Onkologen vorwiegend von einer
ortsnahen Apotheke sowie Krankenhausambulanzen von einer ortsnahen
Krankenhausapotheke versorgt. Hierbei ist neben der zeitnahen
Belieferung der patientenindividuell zubereiteten Chemotherapien die
enge Zusammenarbeit zwischen Arzt und Apotheker ein Grundpfeiler der
Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS). Verordnungen werden in
Zusammenarbeit konsentiert, unterstützende Therapien festgelegt und
die Verordnungen auf Therapieplänen standardisiert, die bei der
Verabreichung von der Pflege verwendet werden. Alle Maßnahmen dienen
der Vermeidung schwerwiegender Fehler in der Krebstherapie. Die
Apotheken bieten damit umfangreiche und unverzichtbare
Dienstleistungen in der Qualitätssicherung der onkologischen
Behandlung. Dem Zeitaufwand steht ein Nutzen gegenüber, der die
Kosten übersteigt. Auch in der Entwicklung und Umsetzung von
Patienteninformation und -schulung ist pharmazeutisches Knowhow
unverzichtbar und generiert Nutzen, der sich direkt auf die AMTS
auswirkt und damit auch Kosteneffizienz im Gesundheitswesen
generiert. Durch die massive Ausweitung der Ausschreibungen wird es
zu einer Zerstückelung der Versorgungslandschaft kommen. Hierbei ist
aufgrund der unterschiedlichen Ausschreibungen bestimmter Kassen
davon auszugehen, dass Patienten einer einzelnen Praxis bzw. eines
MVZ von unterschiedlichen Herstellern versorgt werden. Da die
Belieferung über weite Strecken erfolgt, bedeutet dies einen Verlust
an Effektivität und Zuverlässigkeit für Ärzte und Patienten. Zudem
gäbe es ein gefährdendes Nebeneinander verschiedener Ansprech- bzw.
Rücksprachepartner, Software-Systeme oder Portale für die Bestellung,
unterschiedlicher Qualität, mehrerer Anlieferer und unterschiedlicher
Lieferzeiten, die zu chaotischen Zuständen in den Praxen und MVZ
führen werden.
Aus Sicht der ADKA sind Ausschreibungen für applikationsfertige
Zytostatikazubereitungen ordnungspolitisch daher grundlegend falsch.
Sie zerstören gewachsene Strukturen mit Mehrwert für die Versicherten
im Gesundheitswesen unwiederbringlich.
Gesundheitsminister der Länder kritisieren Exklusiv-Verträge
Die Gesundheitsminister der Länder haben sich bereits gegen die
exklusive Ausschreibung von Zytostatika-Zubereitungen ausgesprochen.
In einem Beschluss der 89. Gesundheitsministerkonferenz (GMK), die in
diesem Jahr vom 29. bis 30. Juni unter dem Vorsitz von
Mecklenburg-Vorpommern stattfand, kritisieren sie zudem die
»erheblichen Auswirkungen« des aktuellen Urteils des
Bundessozialgerichts (BSG) auf die patientenindividuelle Versorgung
mit Zytostatika. Die Minister fordern die Regierung auf, zu
überprüfen, ob anstelle von Exklusiv-Verträgen nicht andere Lösungen
zur Begrenzung der steigenden Ausgaben in diesem Bereich möglich
sind.
Die ADKA vertritt die Interessen von mehr als 2.000 deutschen
Krankenhausapothekern. Im Fokus der Verbandsarbeit steht, die
größtmögliche Sicherheit der Arzneimittelversorgung aller
Klinikpatienten zu gewährleisten. Weitergehende Informationen finden
Sie unter http://www.adka.de
Ansprechpartner:
Präsident Rudolf Bernard, praesident@adka.de
Geschäftsführer Jürgen Bieberstein, gf@adka.de
Alt Moabit 96, 10559 Berlin, Tel. 030-3980 8752, Fax – 8753.