Startkapital vom Staat für Unternehmensgründer

Für Gründer und Unternehmer gehören hohe Ausgaben in Form von Steuern, Gebühren, Personalkosten und Investitionen zum Alltag. Gerade für Gründer kann dies problematisch sein, weil sie sich erst auf dem Markt etablieren müssen und ihnen am Anfang die notwendigen finanziellen Mittel fehlen. Der Staat bietet deshalb eine Reihe von Förderprogrammen speziell für Gründer in Form von Zuschüssen und kostengünstigen Darlehen.

Für jeden Gründertyp und jeden Finanzbedarf ist etwas dabei. Man kann als Gründer Zuschüsse zur Bestreitung des Lebensunterhaltes beantragen und sich Beratungsdienstleistungen und Schulungen bezuschussen lassen. Viele der vom Staat bereit gestellten Fördermittel müssen nicht einmal zurückgezahlt werden; trotzdem werden sie von vielen nicht Anspruch genommen, und zwar schlicht und einfach deswegen, weil viele davon nichts wissen.

Einen Bankkredit zu bekommen ist heutzutage nicht mehr so einfach; ein überzeugender Businessplan reicht heute, anders als früher, nicht mehr aus. Dabei wird von den Kreditberatern oft auf mangelnde Sicherheiten des Kreditbewerbers verwiesen. Mit der Unterstützung vom Staat gibt es jedoch echte Alternativen zum Bankkredit. Auch Unternehmer, die schon länger im Geschäft sind, also keine Neugründer sind, können staatliche Gelder beantragen.

Gründungszuschuss
Die Bundesagentur für Arbeit zahlt Empfängern von Arbeitslosengeld I einen Gründungszuschuss während der Startphase eines Unternehmens. Verheiratete mit Kind können bis zu 24.000 ? erhalten. Dieser dient im Wesentlichen der Abdeckung der Lebenserhaltungskosten.

Gründercoaching Deutschland
Die KfW Bank unterstützt Gründer im Rahmen des Programmes „Gründercoaching Deutschland“ mit Bezuschussungen für in Anspruch genommene Beratungsdienstleistungen. Die Berater müssen von der KfW akkreditiert, d. h. in der Berater Datenbank registriert sein. Bis zu 90 % der Beratungskosten werden erstattet, maximal jedoch 4.500 ?. Die Höhe der Bezuschussung variiert nach dem Bundesland, in dem der Unternehmer seinen Betriebssitz hat, und danach, ob er einen Gründungszuschuss in Anspruch genommen hat oder nicht.

Weitere Fördermöglichkeiten
Darüber hinaus gibt es etliche weitere spezifische Förderungsmöglichkeiten für verschiedene Finanzierungsanlässe. So gibt es bspw. spezielle Gründungsprämien für Handwerker, Zuschüsse für die Einstellung von Personal und Zuschüsse für die Teilnahme an Messen. Die Anzahl der Programme beläuft sich auf über 2.000. Hier lohnt es sich, sich umfassend zu informieren, um sich das „Startkapital“ vom Staat nicht entgehen zu lassen.

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