Diese Maßnahme sorgt für mehr Transparenz und ermöglicht den Kunden und Interessenten der ING-DiBa, alle wesentlichen Merkmale einer Anlage schnell zu erfassen. Die verschiedenen Produkte können so innerhalb kürzester Zeit miteinander verglichen werden. Risiken, Renditen und Kosten werden u.a. in den jeweiligen Verbraucherschutzinformationen – so die offizielle Bezeichnung des „Beipackzettels“ – einander gegenübergestellt. Jedes Informationsblatt enthält 10 Rubriken, darunter auch Informationen zur Verfügbarkeit (Kündigungsfristen) und Besteuerung. Unter dem Punkt “Sonstiges“ gibt die ING-DiBa Auskunft darüber, welche Besonderheiten das Produkt aufweist.
Die Bank setzt damit als erstes deutsches Kreditinstitut eine Empfehlung der Bundesverbraucherschutzministerin Ilse Aigner um. Ende Juli stellte sie auf einer Fachtagung den Entwurf eines Produktinformationsblattes für Anlageprodukte vor und bat die Vertreter der Finanzwirtschaft, diesem Beispiel künftig zu folgen und für ihre Produkte entsprechende Verbraucherschutzinformationen zu verwenden. Diese Maßnahme dient der klaren Situationsverbesserung der Kundenaufklärung.
ING-DiBa Vorstandsvorsitzender Ben Tellings sagt dazu: „Als Direktbank, die davon lebt, dass Kunden ihre Anlageentscheidungen selbst treffen und umsetzen können, begrüßen wir die Initiative von Frau Aigner, Verbraucher durch konzentrierte und vereinheitlichte Produktinformationen entscheidungs-fit zu machen“
Die entsprechenden Produktinformationsblätter für die Kernprodukte des Hauses haben die Anlageexperten des Frankfurter Geldinstitutes bereits erstellt. Diese sind auf der Homepage unter www.ing-diba.de/produktinformationsblatt bereitgestellt. Bereits mittelfristig ist geplant, dass es für einen Großteil der Anlageprodukte der ING-DiBa einen solchen „Beipackzettel“ gibt – vom Aktienfonds bis zum Zertifikat.