Das heute im Bundeskabinett beschlossene
Energiekonzept der Bundesregierung wird in seinen Zielmarken für den
Ausbau der erneuerbaren Energien sowie für die Minderung der
Kohlendioxid-Emissionen bis zum Jahre 2050 von den Stadtwerken
begrüßt. „Für Stadtwerke ist das Thema Energieeffizienz und
Energieeinsparung mit ihrer Nähe zum Bürger schon lange geübte
Praxis, insofern können wir den in diesen Bereichen eingeschlagenen
Weg nachvollziehen und werden diesen auch unterstützen“, so
Hans-Joachim Reck, Hauptgeschäftsführer des Verbandes kommunaler
Unternehmen (VKU).
Was die wettbewerblichen Auswirkungen der geplanten
Laufzeitenverlängerung betrifft, verweist der VKU nochmals auf die
zahlreichen Stimmen und Gutachten aus der Wissenschaft, die eindeutig
belegen, dass die oligopolistische Erzeugungsstruktur auf dem
deutschen Energiemarkt für die Zukunft zementiert wird und andere
Marktteilnehmer kaum eine Chance auf wirtschaftliche Investitionen
haben. „Angesichts der bereits getätigten und der geplanten
Investitionen kommunaler Unternehmen ist dies sehr bedauerlich“, so
Hans-Joachim Reck. „Die Stadtwerke wollen einen wichtigen Beitrag zum
Umbau der Energieversorgung leisten, wenn die wirtschaftlichen
Parameter hierfür stimmen.“
Das von der Bundesregierung angekündigte Programm zur Förderung
neuer Kraftwerksanlagen für kleinere Marktteilnehmer könnte aus Sicht
des VKU ein Schritt in die richtige Richtung sein. „Wir begrüßen
sehr, dass die Bundesregierung die hocheffiziente, kommunale
Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) als besonders förderungswürdig anerkennt“,
so Reck. Dabei wird es jedoch sehr stark auf die genaue Ausgestaltung
ankommen und dass im Markt überhaupt Kapazitäten für neue
Kraftwerksprojekte vorhanden sind. Mit der Stilllegung alter,
ineffizienter Kohlekraftwerke hat der VKU einen sehr konkreten
Vorschlag gemacht. sein. Dadurch freiwerdende Kapazitäten könnten
durch neue, hocheffiziente Anlagen anderer Wettbewerber wie den
Stadtwerken bedient werden und es würde zu einer erheblichen
Reduzierung der CO2-Emissionen kommen.
Die Schaffung einer Markttransparenzstelle beim Bundeskartellamt
wertet der VKU als einen Erfolg. Es wäre jedoch sinnvoll gewesen, die
Expertise von Bundeskartellamt und Monopolkommission bereits im
Vorfeld der Beratungen sowie bei der Erstellung der Szenarien
einzubinden. „Es ist eine Tatsache, dass die vier großen Konzerne im
Erzeugungsbereich dominierend sind und dies ist kein Zeichen für
einen funktionierenden Wettbewerb“, erläutert Reck.
Der schnelle Netzausbau auf der Ãœbertragungsnetzebene, also den
großen Stromtrassen, ist für den Umbau des Energiesystems zu mehr
dezentraler Einspeisung und mehr erneuerbaren Energien wichtig.
Unverzichtbar ist jedoch auch, dass die Netze auf der
Verteilnetzebene, also den Leitungen zum Kunden, fit für die Smart
Grids der Zukunft gemacht werden. Im Energiekonzept sind die hierfür
notwendigen Investitionen auf Seiten der Stadtwerke von über 20
Milliarden Euro an keiner Stelle erwähnt. In der Konkretisierung des
Energiekonzeptes muss diese für die Einbindung des Kunden immens
wichtige Ebene noch aufgenommen werden.
Die Energiewirtschaft ist eine Branche, bei der Investitionen über
Jahrzehnte gerechnet werden und insofern ist hier eine langfristige
Planbarkeit von immenser Bedeutung. Nur im gesellschaftlichen Konsens
können die Ziele für den Aufbau einer nachhaltigen, dezentralen und
erneuerbaren Energieversorgung tatsächlich erreicht werden. Werden
Einzelne einseitig bevorzugt, wird das Energiekonzept keinen
dauerhaften Weg für die deutsche Energiewirtschaft weisen und der
sinnvolle Ansatz, weit voraus zu denken, verläuft im Sand.
Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) vertritt rund 1.400
kommunalwirtschaftliche Unternehmen in den Bereichen Energie,
Wasser/Abwasser und Abfallwirtschaft. Mit über 240.000 Beschäftigten
wurden 2008 Umsatzerlöse von rund 92 Milliarden Euro erwirtschaftet
und etwa 8,8 Milliarden Euro investiert. Die VKU-Mitgliedsunternehmen
haben im Endkundensegment einen Marktanteil von 54,2 Prozent in der
Strom-, 51,4 Prozent in der Erdgas-, 77,5 Prozent in der
Trinkwasser-, 53,6 Prozent in der Wärmeversorgung und 11,8 Prozent in
der Abwasserentsorgung.
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