Staatsverschuldung: Vorschlag einer demokratischen Reform

An dieser Stelle setzt die „Demokratische Reformkonzeption“ von Jörn Kruse an. Diese sieht vor, dass neben dem Parlament eine zweite Institution existiert, die durch direkte Wahlen der Bürger selbstständig demokratisch legitimiert ist und die von den Parteien gänzlich unabhängig ist. Diese Institution nennt Kruse „Senat“. Er hat die Rolle einer Zweiten Kammer bei jeglicher Gesetzgebung und er entscheidet über eventuelle Regelausnahmen. Das heißt, auch staatliche Verschuldungsregeln werden unter Mitwirkung des Senats beschlossen und eine temporäre Überschreitung der Schuldengrenze (z.B. bei außergewöhnlichen Naturkatastrophen) ist nur mit expliziter Zustimmung des Senats möglich.

Bei einer Schuldenbremse können die Politiker in konkreten Fällen nicht mehr selbst über eventuelle Ausnahmeklauseln entscheiden. Dennoch wäre die finanzielle Handlungsfähigkeit des Staates bei ganz außergewöhnlichen Ereignissen grundsätzlich gewährleistet. Darüber hinaus stünden in einem solchen System „differenzierter demokratischer Legitimation“ die Fachinstitutionen des Staates nicht mehr unter parteipolitischen Einflüssen, ohne dass deren demokratische Legitimation geringer wäre. Die fachliche Qualität und Nachhaltigkeit würde ansteigen.

Lesen Sie mehr über die Zusammensetzung und die Funktionen des Senats sowie über seine Vorgehensweise bei einer Entscheidungsaufgabe in der neuen Ausgabe des bdvb-Magazins. Sie erhalten auf Anfrage bdvb-aktuell 116 als Druck oder pdf.

Weitere Informationen unter:
http://www.hsu-hh.de/kruse)