Sportwetten: Konzessionsverfahren an die Wand gefahren

Vermeidbare Verwaltungsirrfahrt zeigt Reformbedarf beim
Glücksspielstaatsvertrag. Dienstleistungsfreiheit wurde
unzulässig eingeschränkt.

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) ist empört über die
jahrelange Verwaltungsirrfahrt beim Konzessionsverfahren für
Sportwetten und fordert eine politische Debatte über eine sinnvolle
Reform der Glücksspielregulierung in Deutschland.

In einer Entscheidung (Aktenzeichen 5 L 1448/14.WI) bestätigte das
Verwaltungsgericht Wiesbaden letzte Woche die von vielen
Marktteilnehmern lang geäußerte Sorge, dass das
Sportwetten-Konzessionsverfahren von seiner Konzeption, seinen
Anforderungen und vom Verfahrensablauf her als intransparent und
fehlerhaft zu bewerten sei und die europäische
Dienstleistungsfreiheit unzulässig einschränke.

Auch die Entscheidungsfindung des Glücksspielkollegiums, so das
Gericht, sei intransparent und fehlerbehaftet. Die dem Gericht
vorliegenden Sitzungsniederschriften seien inhaltlich nicht
nachvollziehbar und wiesen auf Verfahrensfehler hin. Das Gremium aus
Verwaltungsbeamten der 16 Bundesländer legt die Richtlinien der
Glücksspielregulierung fest und steuert maßgeblich das
Konzessionsverfahren.

DSWV-Präsident Mathias Dahms sagte: „Das Konzessionsverfahren
wurde sehenden Auges und mit bürokratischer Gründlichkeit gegen die
Wand gefahren. Bevor es zum Totalschaden kommt, muss die Politik nun
endlich eingreifen und die Kehrtwende einleiten. Seit der Europäische
Gerichtshof das deutsche Sportwettenmonopol 2010 für rechtswidrig
befunden hat, warten wir auf bundesweite Lizenzen. Dass fünf Jahre
später immer noch nicht absehbar ist, wann diese vergeben werden,
darf in einem Rechtsstaat nicht vorkommen. Die Antragsteller haben
Ihren Teil beigetragen, erfüllen alle Anforderungen, jetzt sind die
Bundesländer gefordert.“

Mit Hinblick auf die lange Dauer des Verfahrens wies das Gericht
darauf hin, dass die siebenjährige Experimentierphase, in der die
Öffnung des Sportwettenmarktes bundesweit erprobt werden soll, nicht
dafür gedacht sei, den Behörden zu ermöglichen zu experimentieren,
wie ein Konzessionsverfahren gestaltet werden kann. Stattdessen müsse
den Sportwettenanbietern der gesamte oder jedenfalls der weit
überwiegende Zeitraum zur Verfügung stehen.

Mathias Dahms: „Der Kardinalfehler des Verfahrens ist schon im
Glücksspielstaatsvertrag angelegt: Die willkürliche Begrenzung der
Sportwettenlizenzen auf 20 widerspricht dem Gleichheitsgrundsatz des
Grundgesetzes und verstößt zudem gegen die von der EU verbriefte
Dienstleistungsfreiheit. Es ist verständlich, dass unterlegene
Anbieter sich dagegen wehren. Allein deshalb muss der
Glücksspielstaatsvertrag dringend überarbeitet werden.“

Die zahlenmäßige Begrenzung der Sportwettenkonzessionen hatte
zuvor auch der Sportbeirat, das offizielle Beratungsgremium des
Glücksspielkollegiums, scharf kritisiert. Dessen Vorsitzender, der
Vorstandsvorsitzende des Deutschen Olympischen Sportbunds, Dr.
Michael Vesper, bezeichnete die Hängepartie zuletzt als unerträglich
und kündigte eine Arbeitsniederlegung des Sportbeirats an.

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Wiesbaden ist noch nicht
rechtskräftig. Das federführende Hessische Ministerium des Innern und
für Sport wird vermutlich Beschwerde einlegen.

Ãœber den Deutschen Sportwettenverband

Der Deutsche Sportwettenverband (DSWV) wurde im Jahr 2014 von den
führenden deutschen und europäischen Sportwetten-Anbietern in Berlin
gegründet. Mit Sitz im Haus der Bundespressekonferenz versteht sich
der DSWV als öffentlicher Ansprechpartner, insbesondere für Politik,
Sport und Medien.

Die Mitgliedsunternehmen besitzen alle schleswig-holsteinische
Lizenzen für Sportwetten und/oder befinden sich in der letzten Runde
des bundesweiten Sportwetten-Konzessionsverfahrens, das vom
Bundesland Hessen durchgeführt wird.

Damit sind alle Mitglieder des DSWV einer umfangreichen
behördlichen Zuverlässigkeitsprüfung unterzogen worden und zahlen
Steuern in Deutschland. Die meisten Mitglieder sind auch als
Sponsoren im Profisport aktiv.

Pressekontakt:
Luka Andric
Hauptgeschäftsführer

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