Sportliches Ziel: Bearbeitungszeiten durch verkürzte Wechselfrist halbiert

Sportliches Ziel: Bearbeitungszeiten durch verkürzte Wechselfrist halbiert

Mit der jetzt vorgelegten Anpassung der Prozesse für den Lieferantenwechsels auf Basis GPKE und GeLi Gas ist endlich die Basis für die Abbildung der auf drei Wochen verkürzten Wechselfristen, wie sie in der Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes festgelegt sind, geschaffen. Obwohl zahlreiche Forderungen des EDNA – Bundesverbands Energiemarkt & Kommunikation in dieser endgültigen Fassung berücksichtigt wurden, wird die Umsetzung die Unternehmen erneut vor eine ausgesprochen große Herausforderung stellen. „Allein die Halbierung der Bearbeitungsfristen, die nun bei maximal zehn Werktagen liegen, sind eine sportliche Vorgabe – sowohl für Netzbetreiber als auch für Lieferanten. Vor allem Vertriebe kleinerer EVU könnten künftig häufiger Probleme bekommen, da der Wechselprozess durch die neue Zwangsabmeldung grundsätzlich nach drei Werktagen und nicht wie bisher erst nach Antwort des Altlieferanten weiterläuft“, so die Einschätzung von Rüdiger Winkler, Geschäftsführer EDNA – Bundesverband Energiemarkt & Kommunikation e.V.

„Völlig ungeklärt ist zudem, wie mit der Diskrepanz zwischen dem jetzt festgelegten Starttermin und dem Ende der im EnWG vorgeschrieben Ãœbergangszeit – die ja schon zum 5. Februar 2012 endet – umgegangen werden wird“, verweist Rüdiger Winkler auf die Gesetzeslage. Zudem erfolgte die Festlegung mit vierwöchiger Verspätung auf den üblichen Stichtag für derartige Veröffentlichungen, den 1.Oktober. „Die Nachrichtentypen für die zugehörige Energiemarktkommunikation sind noch in Arbeit und werden frühestens Mitte November veröffentlicht. Die Folge: es sind abermals kurzfristige Anpassungen vor dem 1. April 2012 zu erwarten, da die eigentlich notwendige Konsultationsrunde entfällt. Erschwerend kommt hinzu, dass IT-Anbieter, Beratungsunternehmen, Energiemarktdienstleister und vor allem auch die EVU derzeit ohnehin durch die WiM-Einführung, die KOV IV-Umsetzung und zahlreiche weitere Vorgaben, die aus den Novellierungen von EnWG und EEG resultieren, mehr als ausgelastet sind“, so Winkler. Nach Einschätzung von EDNA ist deswegen damit zu rechnen, dass die verbleibende Zeit bis zum Stichtag 1. April 2012 weder bei den IT-Anbietern, Beratungsunternehmen und Energiemarktdienstleister noch bei deren Kunden ausreichen wird, eine qualitative vernünftige Umsetzung und Einführung sicherzustellen. Es besteht inzwischen ernsthaft die Gefahr, dass die vielen sich immer wieder überlappenden und nicht abgeschlossenen Einführungsprozesse zu einer erheblichen Destabilisierung der Energiewirtschaft aus Prozesssicht führen werden.

Trotz der großen Herausforderungen begrüßt EDNA die neuen Prozesse. Denn es wurden auch zahlreiche Verbesserungsvorschläge in die nun vorliegende Festlegung aufgenommen. Dazu gehört die Verschlankung der Prozessvielfalt oder die weiterhin mögliche Asynchronbilanzierung über das Mehr und Mindermengen-Modell. Nach wie vor sind in der Festlegung aber auch noch erhebliche Ungereimtheiten vorhanden. So sind beispielsweise rückwirkende An- und Abmeldungen mit mehr als sechs Wochen in die Vergangenheit nicht mehr möglich. Unter dem Punkt 9 wird diesen aber dennoch zugestimmt. Auch die Information an Lieferanten, die nach Punkt 9., 2.4 notwendig wird, taucht in der Prozessbeschreibung nicht mehr auf.

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