Zur Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts über
die Rechtmäßigkeit von Hartz-IV-Sanktionen erklärt SoVD-Präsident
Adolf Bauer:
„Es gut, dass die Karlsruher Richter heute die Frage prüfen, ob
die Hartz-Sanktionen verfassungswidrig sind. Denn bei den bisherigen
Regelungen darf es aus unserer Sicht keinesfalls bleiben. Der Staat
muss die Existenzgrundlage seiner Bürgerinnen und Bürger
gewährleisten.“
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