Doppelt sicher: Die kapitalbildende Lebensversicherung
Nie wieder arbeiten. Nur noch das tun, was man möchte: Reisen, faulenzen, das Leben genießen. So stellen sich die meisten Menschen ihren wohlverdienten Ruhestand vor. Doch die Realität sieht anders aus: Wer sich allein auf die gesetzliche Rente verlässt und nicht privat für das Alter vorsorgt, wird seinen Lebensstandard im Ruhestand kaum halten können. Die Experten von ERGO empfehlen daher, rechtzeitig vorzusorgen – etwa mit einer kapitalbildenden Lebensversicherung: „Mit einem solchen Vertrag spart der Versicherte über einen längeren Zeitraum Geld an. Zum vereinbarten Zeitpunkt erhält er den angesparten Betrag – plus garantierter Verzinsung – ausbezahlt. Die Summe erhöht sich noch durch so genannte Ãœberschussbeteiligungen.“ Das sind Anteile am Gewinn der Versicherung, die an den Versicherten weitergereicht werden. Eine Kapitallebensversicherung dient aber nicht allein der Altersvorsorge. Stirbt der Versicherte, sind zudem die Hinterbliebenen finanziell abgesichert. Sie erhalten dann die im Vertrag vereinbarte Todesfallleistung. Dieser Schutz gilt direkt nach Zahlung des ersten Beitrags.
Quelle: ERGO Lebensversicherung
Zweite Rente: Die private Rentenversicherung
Auch mit einer privaten Rentenversicherung können vorausschauende Verbraucher für den Ruhestand vorsorgen. Hier zahlt der Versicherungsnehmer über einen bestimmten Zeitraum feste Beiträge ein. Ab einem vereinbartem Termin, etwa wenn der Kunde in den Ruhestand gehen will, erhält er eine monatliche Rente – und zwar lebenslang. Auch privat Rentenversicherte profitieren von einer garantierten Verzinsung und von Ãœberschussbeteiligungen, genau wie bei der Kapitallebensversicherung. Hinterbliebene lassen sich mit der privaten Rentenversicherung ebenfalls finanziell absichern: „Versicherungsnehmer können beim Vertragsabschluss eine so genannte Rentengarantiezeit vereinbaren. Stirbt der Versicherte, bekommen seine Hinterbliebenen für eine vorher vereinbarte Zeit die monatliche Rente weiter ausbezahlt“, erklären die Experten von ERGO. Für eine private Rentenversicherung ist es übrigens nie zu spät: Kurzentschlossene können anstatt regelmäßiger Beiträge auch einen Einmalbetrag einzahlen – etwa wenn sie eine größere Summe erben. Sie erhalten ihre monatliche Rente dann wahlweise sofort oder ab einem späteren Termin. Ein weiterer Tipp der ERGO Vorsorge-Experten: Für viele können sich die Riester- oder Rürup-Rente besonders lohnen. Beide werden vom Staat durch Zulagen und steuerliche Vorteile gefördert.
Quelle: ERGO Lebensversicherung
Der Chef hilft sparen: Die betriebliche Altersversorgung
Neben der gesetzlichen und der privaten Altersvorsorge bietet auch die betriebliche Altersversorgung interessante Möglichkeiten, im Rentenalter den Lebensstandard zu halten. Dabei stehen zwei Möglichkeiten zur Wahl: Entweder finanziert der Arbeitgeber die zugesagten Versorgungsleistungen oder der Arbeitnehmer wandelt einen Teil seines Gehalts um. Zahlt beispielsweise ein Angestellter selbst die Beiträge von seinem Bruttolohn, sind sie bis zu 2.640 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei. Neben dieser so genannten Entgeltumwandlung des Arbeitnehmers kann sich der Arbeitgeber mit einem eigenen Beitrag beteiligen. Geht der Angestellte später in Ruhestand, erhält er die vereinbarten Leistungen ausbezahlt, meist in Form einer monatlichen Rente. Im Todesfall bekommen die Hinterbliebenen das Geld und sind so zumindest finanziell abgesichert. Auch beim Jobwechsel können die Versorgungen in der Regel problemlos auf einen neuen Arbeitgeber übertragen werden. Einen Rechtsanspruch auf betriebliche Altersversorgung in Form eine Entgeltumwandlung hat übrigens jeder Arbeitnehmer. Am häufigsten bieten die Unternehmen die Versorgung in Form einer Direktversicherung oder einer Pensionskasse an. Versicherungen wie ERGO geben gerne Auskunft darüber, welcher Durchführungsweg am besten geeignet ist.
Quelle: ERGO Lebensversicherung
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