Sonderband „Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)“ erschienen

Nur wenige Wochen nach Verkündung der vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassenen
Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung – AM-NutzenV erscheint die
geltende Fassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) als
handlicher Sonderband. Das Buch enthält auf 656 Seiten neben der
aktuellen Fassung des Gesetzes eine BPI-Synopse sowie
Gesetzesbegründung.

Das Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarkts in der
Gesetzlichen Krankenversicherung (Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz
– AMNOG) vom 22. Dezember 2010 wurde am 27. Dezember 2010 im
Bundesgesetzblatt (BGBl. I S. 2262) verkündet und ist in weiten
Teilen zu Beginn dieses Jahres in Kraft getreten.

Der Sonderband „Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)“ enthält im
Volltext die mit dem AMNOG geänderte, ab dem 01. Januar 2011 geltende
Fassung des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V) sowie die vom
Bundesministerium für Gesundheit (BMG) erlassene „Verordnung über die
Nutzenbewertung von Arzneimitteln nach § 35 a Absatz 1 SGB V für
Erstattungsvereinbarungen nach § 130 b SGB V“
(Arzneimittel-Nutzenbewertungsverordnung – AM-NutzenV) vom 28.
Dezember 2010, die am 31.12.2010 im Bundesgesetzblatt verkündet wurde
und ebenfalls am 01. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Ebenfalls
wurde der aktuelle Stand des GKV-FinG berücksichtigt.

Die kompakte BPI-Synopse liefert in übersichtlicher Form einen
schnellen Vergleich der erfolgten Änderungen mit dem bisher geltenden
Gesetzestext. Die Amtliche Begründung laut Kabinettsentwurf und
Änderungsanträgen sowie die Beschlussempfehlung zu den Änderungen
erleichtern den Umgang und die Interpretation der neuen Regelungen.

Exemplare können direkt bei der BPI Service GmbH, Friedrichstraße
148, 10117 Berlin per Fax: +49 (0) 30 – 2 79 09 – 3 36 oder E-Mail:
infomedien@bpi-service.de, zum Preis von 33,50 EUR (incl. MwSt. und
Versandkosten) angefordert werden.

Pressekontakt:
Kontakt: Gabriele Hölzler, Tel.: +49 (0) 30 / 2 79 09 – 134,
E-Mail: hoelzler@bpi-service.de