Der Bundesverband Solarwirtschaft (BSW-Solar)
fordert dringende Nachbesserungen durch Bundestag und Bundesrat bei
der Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG), das heute in die
erste Lesung im Bundestag geht. Der Solarverband warnt insbesondere
davor, Privathaushalte und Gewerbebetriebe künftig finanziell zu
belasten, wenn sie Solarstrom vom eigenen Dach oder vom Vermieter für
den Eigenbedarf beziehen. Andernfalls werde die Nachfrage nach
Solarstromanlagen auf einen Bruchteil einbrechen und die Energiewende
massiven Schaden nehmen. Gegen die geplante „Sonnensteuer“ bei
gleichzeitig großzügiger Befreiung industrieller fossiler
Energieverbraucher von den Kosten der Energiewende formiert sich
gegenwärtig ein breiter Widerstand in der Bevölkerung. Am Samstag,
den 10. Mai werden mehrere 10.000 Menschen im Berliner
Regierungsviertel erwartet, um für eine konsequente Energiewende zu
demonstrieren. Der Bundesverband Solarwirtschaft und der
Verbraucherzentrale Bundesverband kündigten an, die „Sonnensteuer“
notfalls über das Bundesverfassungsgericht zu kippen. Auch in vielen
Bundesländern regt sich Widerstand.
„Bleibt die Energiewende ein Erfolgsprojekt oder wird sie zum
Rohrkrepierer? Genau diese Frage muss der Bundestag jetzt
beantworten. Wenn die Parlamentarier den Gesetzesentwurf nicht
deutlich nachbessern, wird der Ausbau der Sonnenenergie im Inland auf
einen Bruchteil schrumpfen. Es wäre unbegreiflich, wenn Deutschland
beim Umbau der Stromversorgung ausgerechnet jetzt die Puste verliert
und den Ausbau der Solarenergie ausbremst, wo diese preiswert
geworden ist“, meint Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes Solarwirtschaft.
Diese akute Gefahr besteht, da die Bundesregierung im August eine
Abgabe auf Sonnenstrom einführen will. Wenn Bürger und kleine
Gewerbetreibende Solarstrom für den eigenen Bedarf herstellen, sollen
sie nach Vorstellung von Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel
künftig etwa 3 Cent je Kilowattstunde EEG-Umlage zahlen, Mieter das
Doppelte. „Dies würde einen Großteil künftiger
Photovoltaik-Investitionen unwirtschaftlich machen“, warnt Körnig. Im
Gegenzug ließe sich durch die geplante „Sonnensteuer“ nach
Berechnungen von Verbraucherschützern der Strompreis der
Allgemeinheit nicht merklich reduzieren.
Gleichzeitig sollen große Teile der Industrie weitgehend von den
Kosten der Energiewende befreit werden, auch wenn sie ihren Strom
weiterhin aus Gas- und Kohlekraftwerken beziehen. „Klimasünder werden
großzügig entlastet, Klimaschützer hingegen zur Kasse gebeten. Das
ist ungerecht, die geplante „Sonnensteuer“ muss schnell vom Tisch.
Wer mit Solarstrom die Umwelt entlastet, darf dafür nicht bestraft
werden“, so Körnig.
HINTERGRUND
Der Kabinettsentwurf zur EEG-Novelle sieht vor, ab 1.8.2014 den
Eigenverbrauch selbst erzeugten Solarstroms in den meisten Fällen mit
50 Prozent der EEG-Umlage finanziell zu belasten. Das entspricht
derzeit rund 3,1 Cent je Kilowattstunde (kWh). Mieter, die ihren
Solarstrom vom Dach des Vermieters beziehen, sollen sogar 100 Prozent
der EEG-Umlage zahlen (derzeit 6,24 Cent je kWh). Eigenstromerzeuger
aus besonders energieintensiven Betrieben, aus dem Bergbau und dem
verarbeitenden Gewerbe sollen hingegen lediglich 15 Prozent der
EEG-Umlage abführen (rd. 0,94 Cent je kWh), auch wenn sie ihren Strom
in der Regel aus fossilen Kohle- oder Gaskraftwerken beziehen. Von
der Belastung mit der EEG-Umlage werden nach ersten Schätzungen des
BSW-Solar über zwei Drittel des deutschen Solarmarktes betroffen
sein. Lediglich Betreiber von Photovoltaik-Kleinstanlagen mit einer
Leistung von bis zu 10 kWp – das klassische Eigenheim-Segment –
sollen von der Öko-Abgabe weiterhin befreit bleiben. Diese machten im
letzten Jahr jedoch lediglich knapp ein Fünftel der neu installierten
Photovoltaik-Leistung aus.
Pressekontakt:
David Wedepohl, Pressesprecher
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