Erlangen/München, den 15.05.2012 – Die heutige Gläubigerversammlung der insolventen Solarfirma Solar Millennium AG ging turbulent zu Ende. Nach einem Bericht des Insolvenzverwalters Volker Böhm, der nur als erster Ãœberblick gewertet werden kann und zu einigen interessanten Themen denkbar knapp ausfiel, sollte es in diesem Termin eigentlich „nur“ um die Wahl eines gemeinsamen Vertreters gehen.
Die bereits vorher teilweise sehr emotionale Stimmung gipfelte in der Abstimmung der Wahl zum gemeinsamen Vertreter, wie Fachanwältin für Bankrecht und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, Partnerin der Kanzlei KAP Rechtsanwälte aus der nicht öffentlichen Sitzung berichtete. Als gemeinsamer Vertreter hatten sich zwei Kandidaten zur Wahl gestellt. Mit Wahlzetteln, die nur die Möglichkeit gaben für alle beim Abstimmenden vereinten Anleihen gleich zu stimmen, brachte ein für die Anwesenden überraschendes Ergebnis: die Anleihen Nummern 4, 5, 6 und 7 haben als gemeinsamen Vertreter Rechtsanwalt Nieding gewählt, Anleihe Nummer 8 Rechtsanwalt Dr. Wagner, berichtet Rechtsanwältin Appelt weiter. „Bleibt nach den teilweise persönlichen gegenseitigen Attacken der beiden Kollegen zu hoffen, dass diese doch noch gemeinsame Synergien nutzen, um die Anlegerrechte in der Insolvenz der Solar Millennium AG geltend zu machen“, so ihr Resumée.
Auch die Zahlen, die der Insolvenzverwalter nach Angaben der Kanzlei KAP Rechtsanwälte in dieser Versammlung präsentierte, waren beachtlich: zur Insolvenztabelle angemeldet wurden Forderungen in Höhe von insgesamt rund 495 Mio. Euro, rund 302 Mio. Euro hieraus stammen alleine aus Forderungen von Anleihegläubigern.
Was bedeutet das Ergebnis der Gläubigerversammlung für die Anleger?
Nach der Wahl des Gemeinsamen Vertreters stellt sich für Anleger nun die Frage, ob sie alle notwendigen Schritte eingeleitet haben. Rechtsanwalt Thorsten Krause, ebenfalls Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte führt aus: „Da in der Gläubigerversammlung leicht der Eindruck entstehen konnte, dass sich der Gemeinsame Vertreter nun um alles kümmert, lohnt es sich über diesen Eindruck noch einmal nachzudenken, der Gemeinsame Vertreter übernimmt nämlich nur Aufgaben im Rahmen des Insolvenzverfahrens. Weitergehende Ansprüche, etwa gegen die Vorstände oder Hintermänner der Solar Millennium AG müssen Anleger nun weiter selbst geltend machen, wie auch der Insolvenzverwalter und die Gemeinsamen Vertreter mehrfach betonten“.
„Wir hatten uns im Vorfeld bereits gegen die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters ausgesprochen, der die Ansprüche aller Anleger nur noch alleine und ohne Eingriffsmöglichkeit der Anleger geltend machen kann. Glücklicherweise hat die Gläubigerversammlung – zumindest für die Anleger der Anleihen 4, 5 und 6 letzten Endes auch dieses Ergebnis erbracht, da über die Vereinbarung des „neuen“ Schuldverschreibungsgesetz für alle Anleihen mangels Beteiligung wegen fehlens der erforderlichen qualifizierten Mehrheit nicht abgestimmt werden konnte“ stellt Fachanwältin Anja Appelt fest.
Dies hat zur Folge, dass für die Anleiheglaubiger 4, 5 und 6 nach wir vor das „alte“ Schuldverschreibungsgesetz anwendbar bleibt und diese weitere Rechte geltend machen können. Da auch über Tagesordnungspunkt 4 wegen fehlender Mehrheit nicht abgestimmt wurde, können diese Anleiheglaubiger nach wir vor unabhängig vom Gemeinsamen Vertreter im Insolvenzverfahren der Solar Millennium agieren und ihre Rechte geltend machen.
Die Anleihegläubiger der Anleihen Nummer 7 und 8 sind allein auf die Arbeit der gewählten gemeinsamen Vertreter Rechtsanwälte Nieding und Dr. Wagner angewiesen. „Wir hatten bereits darauf hingewiesen, dass wir nicht nur die vom Insolvenzverwalters Böhm in der Forderungsanmeldung genannten Ansprüche aus den Inhaberschuldverschreibung selbst, sondern auch Schadensersatzansprüche auch aus strafrechtlich relevantem Verhalten als gegeben ansehen und hoffen, dass auch diese Ansprüche noch entsprechend angemeldet werden“, so Rechtsanwalt Thorsten Krause weiter.
Die Gemeinsamen Vertreter übernehmen nun jedoch nur die Anmeldung und Verfolgung von Ansprüchen gegen die Solar Millenium AG selbst im Insolvenzverfahren. Nach den Schätzungen des Insolvenzverwalters Volker Böhm könnten, je nach Erfolg beim Verkauf diverser Beteiligungen der Solar Millennium AG, ca. zwischen 5 bis 10% der Einlage im Insolvenzverfahren erwartet werden. Auch zur Dauer des Insolvenzverfahrens konnte noch nichts abgeschätzt werden. 5 Jahre standen nach Angaben der Rechtsanwälte Appelt und Krause als unverbindliche Zahl im Raum.
Eine lange Zeit, während der die sonstigen Ansprüche der Solar Millennium AG Anleger gegen mögliche Dritte, wie z.B. die bereits genannten Hintermänner verjähren. Daher sollte sich jeder Anleger überlegen, ob nicht auch außerhalb des Insolvenzverfahrens weitere Personen in die Haftung genommen werden sollten. Schließlich geht es noch um ca. 90% des jeweiligen Schadens.
Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/solar_millennium/anleihe_glaeubiger.html