Software zur Berechnung BGH-konformer Rückkaufswerte in der LV

Software zur Berechnung BGH-konformer Rückkaufswerte in der LV
 

In den vergangenen Jahren hat es einige BGH-Urteile gegeben, in denen die Regelungen bezüglich Stornoabschlag und die Anrechnung gezillmerter Abschlusskosten bei Rückkauf und Beitragsfreistellung von Lebensversicherungen für unrechtmäßig erklärt wurden.

Aktuare der FSP GmbH erstellten die versicherungsmathematischen Vorgaben für die Ermittlung BGH-konformer Rückkaufswerte betroffener Verträge. Die Anwendung wurde durch ein Entwicklerteam der FSP GmbH in der Programmiersprache Java umgesetzt. Sie ermittelt BGH-konform einzelvertraglich den Mindestrückkaufswert, den Stornoabschlag und die Höhe der nicht getilgten Abschluss- und Verwaltungskosten.

Im konkreten Fall war das bestandsführende System die COR.FJA Life Factory 3, aus der betroffene Vertragsdaten ausgelesen wurden, um die Berechnungen durchzuführen.

FSP GmbH :
Die Softwareprodukte der FSP werden vor allem von Unternehmen der Finanzdienstleistungsbranche genutzt. Die FSP unterstützt zudem in den Bereichen Prozess- Organisations- und Technologieberatung und bei der Softwareentwicklung.
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