Software: jetzt ohne Risiko nachlizensieren

Werden in einem Unternehmen mehr Lizenzen verwendet als tatsächlich erworben wurden, so gilt dies als „Vervielfältigung eines geschützten Werkes ohne Einwilligung des Rechteinhabers“. Dies ist ein erheblicher Verstoß gegen das Urheberrecht. Und der ist strafbar. „Es drohen empfindliche Geldbußen für das Unternehmen, aber auch strafrechtliche Konsequenzen“, betont Peter Schneider, Geschäftsführer des Software-Gebrauchthändlers usedSoft. „Denn unabhängig von seinem eigenen Verschulden haftet der zuständige Geschäftsführer persönlich, da sich eine Unterlizenzierung nicht ’mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns’ vereinbaren lässt.“ Bereits fahrlässiges Verhalten begründet die Haftung: Eine Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren kann die Folge sein. Zwar sind solch drastische Maßnahmen die Ausnahme; in jedem Fall aber droht ein Strafverfahren.

Was aber kann ein Unternehmen tun, wenn es eine Unterlizensierung feststellt? Ganz einfach: schnellstens nachlizensieren. Das kann man natürlich direkt beim Software-Hersteller machen. Der berechnet aber dann ggf. Strafzahlungen. Oder aber über den Software-Gebrauchtmarkt, etwa bei usedSoft, dem bekanntesten Anbieter der Branche, der Preisnachlässe von 25 bis 50 Prozent im Vergleich zum Neupreis bietet. Ein weiterer Faktor: Gerade beim Lizenznachkauf ist nicht immer die aktuellste Version einer Software gefragt. Ältere Programme aber sind auf dem „klassischen“ Softwaremarkt oft gar nicht mehr im Angebot.

Hinzu kommt: Gerade jetzt zum Jahresende ist der richtige Moment, Software einzukaufen. Unternehmen können dadurch ihr restliches Software-Budget sinnvoll nutzen. Zumal mehr als unsicher ist, wie die Budgets angesichts der schwächer werdenden Konjunktur im nächsten Jahr bemessen sein werden. „Erfahrene Lizenzmanager machen deshalb jedes Jahr im Dezember reinen Tisch“, ergänzt Peter Schneider. „Ein gutes Lizenzgewissen ist die beste Grundlage für einen stressfreien Jahreswechsel.“

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