So stornieren Sie Flugtickets richtig

Wenn Ihre Reisepläne sich ändern, wollen Sie vielleicht den Flug nicht mehr antreten. Viele Fluggäste glauben, dass das Geld für die Tickets in diesem Fall verloren ist. Das wäre (und ist) ein gutes Geschäft für die Airlines – stimmt aber nicht ganz.

Der Luftbeförderungsvertrag

Wenn Sie ein sogenanntes Nur-Flug-Ticket buchen – also keine Pauschalreise – schließen Sie mit Ihrer Airline einen sogenannten Luftbeförderungsvertrag. Dieser Vertrag wird als Werkvertrag im Sinne des § 631 BGB behandelt. Was im Falle einer Stornierung passiert, richtet sich nach § 649 BGB.

Damit gibt es also eine verbindliche Regelung für die Kündigung von Flugtickets. Nach § 649 BGB können Sie den Beförderungsvertrag mit Ihrer Airline ohne Angabe von Gründen ganz einfach kündigen. Sie müssen also nicht krank oder sonst an der Reise gehindert sein. Die Erklärung, den Vertrag kündigen zu wollen, reicht völlig aus.

Die Kündigung – das Geld bleibt bei der Airline, oder?

Wenn Sie das Ticket storniert (gekündigt) haben, ist das Vertragsverhältnis mit Ihrer Airline beendet. Sie haben keinen Anspruch auf Beförderung mehr – und die Airline darf – mit Ausnahme der Steuern und Gebühren – erst einmal den Flugpreis einbehalten!

Sie muss sich aber sogenannte „ersparte Aufwendungen“ (Betriebs- und Personalkosten oder Gebühren, die wegen Ihrer Kündigung nicht mehr anfallen) und Erlöse aus dem etwaigen Weiterverkauf Ihres Tickets anrechnen lassen. Diesen Betrag muss Ihnen die Airline dann erstatten.

Das Gesetz „hilft“ der Airline mit einer sogenannten gesetzlichen Vermutung: Die Airline darf auf jeden Fall 5% des Flugpreises behalten. Ihnen als Fluggast wiederum hilft die folgende Regel über die sogenannte Beweislast: Wenn die Airline mehr als diese 5% des Flugpreises einbehalten will, muss die Airline (!) nachweisen, welche Kosten ihr – trotz Ihrer Kündigung – entstanden sind und welche Kosten sie gespart hat. Das ist in den meisten Fällen schwierig bis unmöglich.

Wenn die Fluggesellschaft zu den ersparten Aufwendungen und den Kosten in einem Prozess nichts erklärt, haben Sie grundsätzlich – siehe unten – Anspruch auf Erstattung von 95% des Netto-Flugpreises zuzüglich aller Steuern und Gebühren.

Die AGB der Fluggesellschaften – Storno zu 100% erlaubt?

Wenn Sie einen Flug bei einer Airline buchen, gelten oftmals nicht nur die oben genannten Regeln des BGB, sondern auch die Allgemeinen Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft. Voraussetzung für die Geltung der AGB ist allerdings, dass sie wirksam einbezogen wurden. Sie müssen also die Möglichkeit gehabt haben, die AGB zur Kenntnis zu nehmen – online oder in Papierform. Immer wieder scheitert die Wirksamkeit der AGB schon daran – zum Vorteil der Fluggäste.

In den AGB der Airlines sind für verschiedene Tarife die Konditionen einer Stornierung geregelt. Die sogenannten Flex-Tarife ermöglichen üblicherweise eine fast kostenlose Kündigung, sodass Sie nahezu den gesamten Flugpreis zurück erhalten.

Probleme bereiten immer wieder die sogenannten Basis- oder Spartarife. Diese Tickets können zwar storniert werden. Allerdings fallen dann – nach den Vorstellungen der Airlines – regelmäßig 100% des Flugpreises an – Steuern und Zuschläge ausgenommen. Ob eine solche Regelung überhaupt wirksam ist, wird unterschiedlich beurteilt – es ist unter bestimmten Voraussetzungen und im Einzelfall jedoch denkbar.

Sicher ist jedenfalls, dass der pauschale Ausschluss der Rückerstattung – also eine Stornierung zu 100% ohne weitere Hinweise – nicht zulässig ist. Die Airline muss auf jeden Fall darauf hinweisen, dass Sie einen geringeren Schaden nachweisen dürfen – siehe oben. Und Sie müssen diese Regelung zur Kenntnis nehmen können. An dieser Stelle beißt sich die Katze in den Schwanz – Sie haben auch bei einer 100%-Klausel nach den AGB der Airline Anspruch auf Erstattung der ersparten Aufwendungen sowie der Steuern und Zuschläge.

Die Bearbeitungsgebühren – Kasse machen mit Selbstverständlichkeiten

Viele Airlines verlangen für die Bearbeitung Ihrer Stornierung sogenannte „Gebühren“. Diese können bis zu 100 pro Ticket betragen und mindern Ihren Erstattungsanspruch erheblich. Die Erhebung dieser Gebühren ist problematisch, die entsprechenden Regelungen in den AGB der Airlines wurden von einigen Gerichten immer wieder für unwirksam erklärt. Schließlich haben Fluggäste das gesetzlich verbriefte Recht, zu kündigen. Hier kommt es jedoch auf den Einzelfall an, sodass dazu keine pauschalen Aussagen getroffen werden können.

Fazit

Wenn Sie Ihr Ticket stornieren wollen, schreiben Sie der Airline. Erklären Sie die Kündigung des Beförderungsvertrages, fordern Sie die Airline zur Aufschlüsselung der Tarifbestandteile, zur Mitteilung der ersparten Aufwendungen und zur Erstattung des vollständigen Flugpreises einschließlich aller Steuern und Zuschläge auf. Setzen Sie eine Frist von zwei oder drei Wochen.

Lehnt die Airline die Erstattung ab, oder endet die Frist ergebnislos, nehmen Sie die Hilfe eines Anwalts in Anspruch.

Weitere Informationen unter:
http://www.dieverbraucherkanzlei.de