Görlitz, 25. Februar 2011 (sg) – Es gibt beispielsweise das KfW-Gründercoaching für Franchisegründer, welche Beraterleistungen einer Unternehmensberatung in Anspruch nehmen möchten. Gerade die KfW-Bank hat besonders günstige Konditionen für Gründer und auch einige Erfahrung mit Franchisesystemen. Allerdings ist die Fördermöglichkeit von Franchisegründungen an gewisse Konditionen gebunden. In erster Linie gilt es zu wissen, dass jedes Gründungsvorhaben individuell bewertet wird. Relevant sind dabei vor allem Rentabilität, Standort und Qualifikation des Existenzgründers. Für einen Gründer mit einem etablierten Franchisesystem sind die Förderungsvoraussetzungen aufgrund der entsprechenden Erfahrung des Franchisegebers in allen Punkten erheblich einfacher zu erfüllen, als für einen individuellen Gründer. Allerdings muss das Franchisesystem, mit dem ein Gründer sich selbständig machen möchte, gewissen Kriterien der KfW-Bank entsprechen, so müssen vor allem im Franchise-Vertrag einige Punkte geregelt sein. Für Gründer im Franchise gibt es weitere zahlreiche Möglichkeiten der Förderung. Unter anderem helfen qualifizierte Franchiseberatungen dem Gründer gewisse Risiken zu minimieren und damit Hürden beim Einstieg zu überwinden um erfolgreich durchzustarten.
Allerdings muss man bedenken, dass der Beratermarkt undurchsichtig ist, da viele Franchisesysteme hohe Provisionen an eigentlich unabhängige Berater zahlen um potentielle Lizenznehmer zu ködern. Oft fehlt den Beratern darüber hinaus einfach die Erfahrung mit dem relativ jungen Geschäftsfeld Franchise, nur wenige Berater haben bereits die Referenz ein eigenes Franchisesystem aufgebaut zu haben. Der richtige Berater jedoch ist sein Geld wert! Er informiert den Gründer über Finanzierungsmöglichkeiten der Einstiegsgebühren sowie Vor- und Nachteile des Franchise, gibt Unterstützung bei den vorvertraglichen Verhandlungen zwischen den Franchisepartnern und klärt über Alternativen auf. Nur wenige wissen jedoch, dass diese Vorgründungsberatung von den Bundesländern gefördert wird. Zuständige Stellen, wie Kammern, Arbeitsagenturen, RKWLandesverbände oder auch Förderbanken, bezuschussen zwischen 70 und 100 Prozent des Beraterhonorars. Allerdings erst nach vorheriger Einzellfallprüfung.
Der Existenzgründer schlägt sozusagen gleich zwei Fliegen mit einer Klappe: Er erhält eine auf ihn abgestimmte Gründungsberatung und ist gleichzeitig auf den Einstieg ins Franchise optimal vorbereitet. Und das Beste zum Schluss: Das Alles bekommt er nur mit geringem bis gar keinem Eigenkapital!
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