Görlitz, 11. Februar 2011 (sg) – Das Prinzip im Franchise ist schnell erklärt. Ein Franchisegeber „vermietet“ einem Franchisenehmer sein Geschäftskonzept. Die Nutzungsrechte an Warenzeichen, Warenmustern oder Geschmacksmustern sind neben der Vermittlung von Know-how ein wichtiger Bestandteil der Leistungen des Franchisegebers. „Für Gründer ist Franchise eine attraktive Alternative zur Einzelgründung“, so Andreas Schilling, Franchiseprofi und Geschäftsführer von www.franchistip.de. Aber auch Franchisegeber und Unternehmer, die sich für Franchise als Vertriebsform interessieren, kommen auf ihre Kosten. Für beide Parteien spielt die Form des Franchise eine große Rolle, die im Zweifelsfall über Erfolg und Scheitern des Systems entscheidet. Wichtig sind dabei die Merkmale der einzelnen Formen des Franchise. So ist dem Franchisenehmer beim Einzel-Franchise genau eine Franchisefiliale oder -lizenz zugeordnet. Er kann seine Aktivitäten gebündelt auf einen einzigen Betrieb ausrichten und die Entwicklung der Franchiseeinheit vertreiben. Diese Form ist die meist verbreitete Variante des Franchise. Der Vorteil für den Franchisegeber liegt dabei in der Verteilung der Machtkonzentration auf die jeweiligen Franchisenehmer zur Vermeidung starker, homogener Gruppierungen. Beim Master-Franchise kauft der Franchisenehmer die Lizenz eines ausländischen Franchiseunternehmens, das sich auf dem deutschen Markt etablieren will. Der Franchisegeber überträgt dem Franchisenehmer größere Entscheidungs- und Handlungsbefugnisse zur Verbesserung der Akquisitionsraten neuer Systemteilnehmer. Durch diese Form der Arbeitsteilung kann ein Franchisesystem seine Expansionsbestrebungen verstärkt fokussieren und den Ausbau vorantreiben. Das Dienstleistungs-Franchising, also ein Franchiseunternehmen im Dienstleistungssektor, ist am stärksten in den Branchen der Reinigung und Instandhaltung, Betreuung, Weiterbildung, Reparatur, Vermietung, Vermittlung sowie Transport vertreten. Das Distributions- oder Product-Distributions-Franchise ist auf produkterzeugende oder produktveräußernde Leistungen gerichtet. Es betrifft die Bereiche des Handels mit Waren und Gütern, also den Einzelhandel, die Herstellung sowie die Gastronomie. Ein Exklusivverhältnis zwischen Produzent und Händler wird durch Straight-Product-Franchise begründet. Es ist für gewöhnlich rein auf den Vertrieb von Produkten unter Berücksichtigung von Lizenzvereinbarungen geschlossener Verträgen begrenzt. Eine Form der Kooperation ist das Subordination-Franchise, welches die Lücke zwischen einem reinen Handelsvertreter und einem klassischen Franchisenehmer mit den Wesenszügen des Master-Franchise schließt. Dabei unterliegt der Franchisenehmer den Interessen des Franchisegebers und erhält dafür eine Vergütung. Das Partnerschafts-Franchise ist das Pendant zur gleichrangigen Partnerschaft in klassischen Unternehmen. Dabei wird jede Entscheidung kooperativ im gegenseitigen Einvernehmen getroffen und die Interessen aller Beteiligten berücksichtigt.
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