So einfach ist SEPA

So einfach ist SEPA
 

Oberlaindern. – Bereits seit dem 01. November 2009 existiert das sogenannte SEPA-Verfahren (Single Euro oder European Payment Area) für bargeldlosen Zahlungsverkehr in Euro. Bisher vornehmlich für Auslandstransaktionen (EU-/EWR-Staaten) genutzt, gilt die neue EU-Zahlungsrichtlinie ab dem 01. Februar 2014 auch für das Inland und löst bestehende Zahlverfahren ab. Dabei gibt es für alle Kontoinhaber zwar einiges zu beachten, doch SEPA ist kein Schreckgespenst. Auf der sicheren Seite ist man beispielsweise mit den SEPA-Überweisungsformularen von Avery Zweckform, denn sie wurden von Rechtsexperten entwickelt und enthalten alle Komponenten, die für den korrekten SEPA-Zahlungsverkehr wichtig sind.

Die SEPA-Inlandsüberweisung
Wenn zum 01. Februar 2014 die bisher verwendeten Überweisungs- und Lastschriftverfahren eingestellt werden, müssen beim Ausfüllen der Formulare vor allem folgende Neuerungen beachtet werden:

• Ein korrekter bankneutraler SEPA-Vordruck trägt am rechten Randstreifen den Aufdruck SEPA und enthält rechts über dem Unterschriftenfeld den Belegschlüssel 8.
• Ab dem 01. Februar 2014 muss statt Kontonummer und BLZ für Überweisungen und Lastschriften innerhalb Deutschlands die internationale Bankkontonummer IBAN angegeben werden. Sie setzt sich aus einem Länderkennzeichen und einer Prüfziffer zusammen sowie aus einem nationalen Teil, der für Deutschland aus Bankleitzahl und Kontonummer besteht.
• Die IBAN des Zahlungsempfängers ist Rechnungen und Geschäftspapieren zu entnehmen. Auf dem eigenen Kontoauszug finden Kontoinhaber ihren persönlichen Code.
• Bis zum 31. Januar 2016 können Verbraucher übergangsweise jedoch Überweisungen innerhalb Deutschlands in Euro auch noch mit Kontonummer und BLZ beauftragen. Die Banken wandeln diese Angaben automatisch um.

Die SEPA-Überweisungsvordrucke des Formularexperten Avery Zweckform sind im Schreibwarenhandel sowie bei allen großen Internet-Versandhändlern für Büroartikel erhältlich.

SEPA-Lastschrift-Mandate
Mit der SEPA-Umstellung wird auch das bisherige Lastschriftverfahren eingestellt. Lastschrift-Mandate ersetzen dann die ehemaligen Einzugsermächtigungen. Unter www.zweckform.de/sepa bietet Avery Zweckform kostenloses Informationsmaterial zum Thema wie die „SEPA-Checkliste für private Lastschriftgläubiger“ an. Die wichtigsten Änderungen lauten:

• SEPA-Lastschriftgläubiger müssen bei der Bundesbank online eine „Gläubiger-ID“ beantragen.
• Sie müssen von den Lastschriftzahlern neue Lastschrift-Mandate einfordern und ihnen einen festen Fälligkeitstermin mitteilen.
• Diese Lastschrift-Mandate enthalten die Gläubiger-Identifikationsnummer, eine Mandatsreferenz (z.B. Kunden- oder Vertragsnummer) sowie die IBAN und BIC des Zahlungspflichtigen.

Weitere Informationen unter:
http://www.zweckform.de