Das Skript zum heutigen Vortrag auf der Weiterbildungsmesse 2011 München wird von der Beratungsstellenleiterin auf Ihrer Homepage freigestellt: http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de. Auch finden Sie unter dem Menüpunkt „Infothek“ eine Zusammenstellung der Wichtigsten Punkte zum Thema Fortbildungskosten im Steuerrecht: http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de/fortbildungskosten-in-der-einkommensteuer.html. Hier finden Sie auch Wissenswertes zum Thema Kosten des häuslichen Arbeitszimmers.
Der Themenkomplex Weiterbildungskosten ist für all diejenigen von Interesse, die sich aus beruflichen Gründen Wissen aneignen und dieses in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung als Ausgaben deklarieren wollen.
Hierbei ist die Unterscheidung Sonderausgaben, Werbungskosten und Betriebsausgaben von Bedeutung.
Sonderausgaben liegen bei erstmaliger Berufsausbildung vor und bei einem Erststudium. Vorsicht jedoch bei dualen Studiengängen oder bei erstmaligen Berufsausbildungen mit „normalem“ Ausbildungsvertrag, hier liegen ebenfalls Werbungskosten vor.
Sonderausgaben sind lediglich bis zum Höchstbetrag von 4.000 je Steuerpflichtigem je Jahr abzugsfähig. Werbungskosten und Betriebsausgaben können unbegrenzt anfallen und lassen sich bei einem eventuellen Verlust gesondert feststellen und in Folgejahre vortragen.
Kosten für eine allgemeinbildende Schule sind immer Ausbildungskosten.
Liegen Kosten für einen Masterstudiengang vor (auch MBA Master of Business Administration, unabhängig ob Teilzeit-Studium oder Vollzeitstudium) handelt es sich in der Regel um Werbungskosten. Auch Kosten der Promotion können Werbungskosten sein. Auch Kosten für den Meister oder den Fachwirt sind regelmäßig Werbungskosten oder Betriebsausgaben.
Weitere wissenswerte Informationen zum Einkommensteuerrecht werden in den nächste Wochen publiziert und unter http://www.ihre-lohnsteuerhilfe-in-muenchen.de veröffentlicht.