Sinnloser Mehrheitsbeschluss gegen Baden in der Weser vor Bremerhaven

Die Weserschwimmer-Bewegung rief am Sonnabend, 19. Juli 2014 auf zum Big-Jump-Weserbadetag gegen das landesrechtswidrige, lediglich privatrechtlich motivierte Weserbadeverbot in Bremerhaven auf.

Es wurde zu der Protestveranstaltung aufgerufen, weil die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen“ anhaltend lächerlich macht und das Grundrecht auf den Gemeingebrauch des Badens verletzt.

Zuletzt hatte die Stadtverordnetenversammlung am 10. Juli 2014 die lediglich privatrechtlich motivierte Weserbadeverbotsfloskel sogar noch per parlamentarischer Mehrheitsabstimmung absegnen lassen. Im Vorfeld der kommunalen Beschlussfassung hatten insbesondere CDU und SPD wiederholt mit unqualifizierten Äußerungen negative Stimmung gegen ein Baden in der Weser geschürt. Weserschwimmer Harm Ahlers: „Es ist zu bezweifeln, ob Paul Bödeker (CDU) und Sönke Allers (SPD) es vor ihrem Gewissen verantworten können, dem Bürger das Grundrecht des Badens im Weserfluss aufgrund von unqualifiziert begründeten, scheinheiligen Sicherheitsbedenken weiterhin zu verwehren.“

Nach Auffassung der Weserschwimmer-Bewegung hat die Bremerhavener Gemeindeverwaltung die volle Verantwortung dafür zu tragen, dass sie das landesrechtlich seit Juli 2013 eingeräumte Grundrecht des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Weserstrand nur aufgrund von üblichen Gefährdungen wie Gezeitenströmung, Wind- und Schiffswellen weiterhin verwehrt.

Unterdessen sieht der Bremer Umweltsenator als Urheber der „Verordnung zur Regelung des Gemeingebrauchs an Gewässern im Land Bremen“ dem zweifelhaften Umgang der Bremerhavener Gemeindeverwaltung mit dem Landesrecht weiterhin tatenlos zu, weswegen die Gemeingebrauchs-Verordnung bezüglich der vom Senator beabsichtigten Eröffnung des Gemeingebrauchs des Badens vor dem Bremerhavener Weserstrandbad wirkungslos bleibt.

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