Die Wochenzeitung DIE ZEIT berichetet über neue Entwicklungen bei der Bekämpfung von Urheberrechtsverletzngen im Internet:“ Was tun gegen Internet-Portale, die sich nicht an nationales Recht halten? US-Behörden haben eine vermeintliche Patentlösung entdeckt: Sie beschlagnahmen die Domainnamen der Angebote. Deutsche Ermittler eifern den Amerikanern nach, doch genau wie die Betreiber der Portale bewegen sich die Strafverfolger damit hart am Rande der Legalität.“
Die Rechte von Domaininhabern scheinen weltweit auf dem Rückzug zu sein..
Dazu paßt auch eine jüngste Gerichtsentscheidung.
Das Landgericht Frankfurt am Main vertritt die Rechtsauffassung, dass DENIC Drittschuldnerin im Sinne von § 840 ZPO ist (Urteil vom 9. Mai 2011, Az.: 2-01 S 309/10) ist.
Damit bekommen Anwälte, die Domains auch bei DENIC direkt für ihre Mandanten pfänden lassen wollen, einen kräftigen Rückenwind.
Hans-Peter Oswald