Silberhorn: Verträge schließen Gemeinschaftshaftung aus

Zur Diskussion über die Ausgabe von gemeinsamen
Staatsanleihen der Euro-Länder erklärt der europapolitische Sprecher
der CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:

„Voraussetzung für eine dauerhafte Stabilisierung des Euro ist die
Rückkehr zur Haushaltsdisziplin und zu einer Stabilitätskultur, in
der Euroländer nicht dauerhaft über ihre Verhältnisse leben. Die
Vorschläge zur Ausgabe von Euroanleihen und zur Gründung einer
europäischen Schuldenagentur schaden diesem Ziel. Anstatt hoch
verschuldete Eurostaaten zu solider Haushaltspolitik anzuhalten,
würde bei diesen die Hoffnung genährt, sich ihrer Schulden auf Kosten
der Gemeinschaft entledigen zu können. Dies stünde im fundamentalen
Widerspruch zu den vertraglich verankerten Prinzipien der
Währungsunion und würde ihre Geschäftsgrundlage in Frage stellen.

Der Grundsatz, wonach Eurostaaten nicht für die Schulden eines
anderen Mitglieds der Eurozone haften, gilt. Das von Bundeskanzlerin
Merkel unterbreitete Angebot einer begrenzten Vertragsänderung muss
an die Bedingung geknüpft sein, dass Hilfen nur in Notfällen als
–ultima ratio– gewährt werden und es zu einer Beteiligung privater
Gläubiger kommt. Anders wird eine dauerhafte Sanierung staatlicher
Haushalte kaum gelingen. Ziel muss es sein, die Marktteilnehmer zu
einer realistischen Bewertung der einzelnen Eurostaaten zu bewegen
und unsolides Wirtschaften mit Risikoaufschlägen zu sanktionieren.
Die damit verbundene disziplinierende Wirkung darf nicht durch
Euroanleihen konterkariert werden.

Die Staats- und Regierungschefs der EU haben sich bei ihrem
letzten Gipfel auf Vorschläge geeinigt, die die Mindestanforderungen
für eine Schärfung des Stabilitäts- und Wachstumspakts beinhalten.
Diese gilt es nun so bald wie möglich umzusetzen. Damit ist der
Stabilität des Euro mehr gedient als durch anhaltende Spekulationen
über neue Instrumente zur Krisenbewältigung oder die Finanzsituation
einzelner Eurostaaten.“

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