Zum Vorschlag der Europäischen Kommission für eine
Richtlinie über Einlagensicherungssysteme, zu dem der Deutsche
Bundestag am Donnerstag eine Subsidiaritätsrüge verabschieden wird,
erklärt der europapolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im
Deutschen Bundestag, Thomas Silberhorn:
Es ist unstrittig, dass die Sicherheit von Bankeinlagen in Teilen
der EU verbessert werden muss. Dazu bedarf es jedoch keiner
europaweiten Vereinheitlichung der gesetzlichen Einlagensicherung
(sogenannte Vollharmonisierung). Dies wäre für Sparkassen und
Genossenschaftsbanken mit erheblichen Nachteilen verbunden und würde
dem angestrebten Ziel entgegenstehen, auf dem Binnenmarkt gleiche
Wettbewerbsbedingungen bei Finanzdienstleistungen zu schaffen. Die in
Deutschland bestehende institutsbezogene Einlagensicherung hat sich
in der internationalen Finanzkrise bewährt und darf nicht durch
europäische Vorgaben aufs Spiel gesetzt werden. Die Europäische Union
muss sich auf Mindeststandards beschränken und die Institutssicherung
vom Anwendungsbereich der Richtlinie ausnehmen.
Auch die Vorgabe einer maximalen Deckungssumme von 100.000 Euro
stellt einen unangemessenen Eingriff in regionale Sicherungssysteme
mit potentiell höherem Schutzniveau dar. Stattdessen sollte die
bisherige Praxis der Festschreibung einer einheitlichen
Mindestdeckungssumme beibehalten werden.
Auf Antrag der christlich-liberalen Koalition wird der Deutsche
Bundestag am Donnerstag eine sogenannte „Subsidiaritätsrüge“
beschließen. Der Richtlinienvorschlag verstößt gegen die Grundsätze
der Subsidiarität und Verhältnismäßigkeit.
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