
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
(ULD) verleiht TeamDrive das Gütesiegel und empfiehlt bevorzugten
Einsatz des Produktes
– Software des Hamburger Softwareherstellers TeamDrive schützt
Daten vor dem Ausspähen durch unbefugte Dritte.
Vertrauen in die verschlüsselte Kommunikation über das Internet zu
gewährleisten ist eine Herausforderung – die aktuelle Version 3 der
Synchronisations-Software TeamDrive ist mit dem
Datenschutz-Gütesiegel ausgezeichnet worden. Das IT-Zertifikat des
renommierten Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz
Schleswig-Holstein (ULD) bescheinigt TeamDrive, dem führenden
deutschen Anbieter von Sync & Share Services, die hohen
Sicherheitsstandards.
Schutz vor dem Ausspähen durch Nachrichtendienste!
TeamDrive setzt konsequent auf Ende-zu-Ende Verschlüsselung und
hat keinen Schlüssel zum entschlüsseln und somit auch keinen Zugang
zu den Daten und kann diesen somit auch nicht an Nachrichtendienste
weitergeben. Auch auf den Servern im Internet können die Daten von
Nachrichtendiensten nicht mitgelesen werden. Der
Datenschutzbeauftragte des Landes Schleswig Holstein und Chef des ULD
Dr. Thilo Weichert erklärt „TeamDrive erfüllt die geltenden
Vorschriften über den Datenschutz und die Datensicherheit und schützt
sicher vor dem Ausspähen durch unbefugte Dritte“ Noch mehr Sicherheit
– Ende zu Ende Verschlüsselung ist unumgänglich In der TeamDrive
Version 3 wurde die Sicherheit nochmals erhöht und zusätzlich zur 256
BIT AES Ende zu Ende Verschlüsselung jetzt mit RSA 3072
Verschlüsselung kombiniert. Cloud Experte, Rene Buest, erklärt:
„Trotz aller Versprechungen nützt eine Verschlüsselung nichts, wenn
Anbieter wie Dropbox oder Box über den Schlüssel verfügen und alle
Daten entschlüsseln können.“
TeamDrive Nutzung für Daten von Berufsgeheimnisträgern i.S.d. §
203 StGB
Das Gutachten zum Datenschutzgütesiegel bestätigt das TeamDrive
generell zur Speicherung und zum Teilen von Daten und Informationen,
die einem Berufsgeheimnis i.S.d. ¨203 StGB“ unterliegen, geeignet
ist. Die verwendeten Verschlüsselungsverfahren und -technologien
schützen sicher vor einem unbefugten Zugriff durch Dritte. „Damit
lässt sich TeamDrive auch in sehr sensiblen Bereichen wie bei Ärzten
in Verbindung mit Patientendaten und Rechtsanwälten einsetzen.“
erklärt der ULD-Gutachter Rechtsanwalt Hansen-Oest.
ULD bestätigt beste Ergebnisse beim Datenschutz
Das Kieler ULD wird unter anderem als Gutachter vom Deutschen
Bundestag und von Landesparlamenten in Fragen des Datenschutzes sowie
der Informationsfreiheit in Anspruch genommen. Zudem empfiehlt das
ULD auch den Einsatz von zertifizierten Produkten in öffentlichen
Landesverwaltungen. Das begehrte Datenschutz-Gütesiegel wurde
TeamDrive im Rahmen der dritten Rezertifizierung das vierte mal
verliehen. „Das Zertifizierungsverfahren hat über die Jahre zu einer
ständigen Verbesserung der Sicherheit in TeamDrive geführt“ erklärt
Volker Oboda, CEO der Firma TeamDrive Systems aus Hamburg.
Das ULD prüft dabei die Schlüssigkeit von Gutachten, die
methodisch einwandfreie Vorgehensweise von Sachverständigen oder
sachverständigen Prüfstellen und die Konformität zum
ULD-Anforderungskatalog. Bei TeamDrive hat das ULD das von
Rechtsanwalt Stephan Hansen-Oest und Dipl-Informatiker Andreas
Bethke erstellte Gutachten untersucht und die sehr guten Ergebnisse
für TeamDrive klar bestätigt.
Pressekontakt:
Volker Oboda
TeamDrive Systems GmbH
Max-Brauer-Allee 50
22765 Hamburg
Tel: +49 (0)40-389044-33
presse@teamdrive.com
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