Shopbetreiber aufgepasst: Neue Widerrufsbelehrung – Vertragsstrafe droht

Sulzbach/Ts., 2. Juni 2010 – Ab 11. Juni 2010 gilt das neue Widerrufsrecht. Folge: Alle Online-Händler müssen ihre Widerrufsbelehrung an die neue Rechtslage anpassen. Doch Vorsicht: Einmal abgegebene Unterlassungserklärungen bleiben auch nach der Gesetzesänderung wirksam. Wer seine Widerrufsbelehrung zum Stichtag umstellt, ohne vorab eine alte Unterlassungserklärung zur Widerrufsfrist oder zum Wertersatz zu kündigen, riskiert eine teure Vertragsstrafe.
Diese Stolperfalle lässt sich leicht umschiffen: Die janolaw AG bietet ab sofort eine preiswerte Überprüfung von Unterlassungserklärungen an. Der Online-Rechtsdienstleister aus der Rhein-Main-Region weist langjährige Expertise im Bereich des E-Commerce auf und hat auf die Abmahnproblematik im Netz erfolgreich mit innovativen AGB-Services reagiert. Derzeit laufen in dem Unternehmen die Vorbereitungen zur Umstellung auf die neue Widerrufsbelehrung auf Hochtouren.
Eine in der Vergangenheit aufgrund einer Abmahnung abgegebene Unterlassungserklärung verliert am 11. Juni nicht automatisch ihre Wirksamkeit. Daher ist es ratsam, von Anwälten prüfen zu lassen, ob die darin enthaltenen Verpflichtungen eventuell in Widerspruch zu den Inhalten der aktuell im Shop oder in den E-Mails an die Käufer verwendeten Rechtstexte wie z.B. AGB oder Widerrufsbelehrung stehen. Denn dies kann zur Folge haben, dass die vereinbarte Vertragsstrafe verhängt wird. Dabei können Beträge in vier- bis fünfstelliger Höhe fällig werden. Um dies zu vermeiden, muss die Erklärung nach Eintritt der Gesetzesänderung ggf. zunächst gekündigt werden, bevor die neue Widerrufsbelehrung eingesetzt wird.
Ab 99,– Euro zzgl. MwSt. überprüfen die Anwälte der Partner-Kanzlei janolaw chung Rechtsanwälte solche Verpflichtungserklärungen auf Herz und Nieren und erstellen – falls notwenig – auch gleich das passende Kündigungsschreiben.