Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ab 01.01.2018

Senkung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages ab 01.01.2018
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Durchschnittliche Zusatzbeitrag

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ergibt sich aus der Differenz der prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung im kommenden Jahr. Die Festlegung für 2018 bedeutet eine Absenkung des durchschnittlichen Zusatzbeitragssatzes um 0,1 Prozentpunkte gegenüber 2017.

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognosen des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der gesetzlichen Krankenversicherung vom 12. Oktober 2017 errechnet. Für das Jahr 2018 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 222,24 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 236,15 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanzreserven der Krankenkassen fließen in diese Rechnung nicht ein.

Anwendung des durchschnittlichen Zusatzbeitrages

Für einige Personengruppen gilt der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz z. B.:

Geringverdiener
Azubis (Arbeitsentgelt bis 325 Euro) sowie Azubis in Einrichtungen der Jugendhilfe
Bezieher von Arbeitslosengeld II
Kassenindividuelle Zusatzbeitrag

Für alle andern gesetzlich krankenversichertern Arbeitnehmer gilt der einkommensabhängige Zusatzbeitrag. Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Eine Übersicht dieser Zusatzbeitrge ist hier verfügbar.

Senkung des Rentenversicherungsbeitrages in Diskussion

Aufgrund der guten Beschäftigungslage und der damit gestiegenen Einnahmen in der gesetzlchen Rentenversicherung, kann man aus einigen Presseberichten erfahren, dass eine Senkung des Rentenversicherungsbeitrages ebenfalls möglich wäre.

Dies müsste jedoch vom Bundeskabinett beschlossen werden, ob das in der derzeitigen Situation erfolgt ist jedoch fraglich.