Jena, 17. August 2012. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Land Berlin zur Zahlung von Schadenersatz und Schmerzensgeld verurteilt. Wie die Kanzlei PWB Rechtsanwälte (www.pwb-law.com) mitteilt, sind leere Kassen kein Argument, wenn es um die Verletzung der Verkehrssicherungspflicht geht.
Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Land Berlin zur Zahlung von Schadenersatz und Scherzensgeld verurteilt, da es seine Verkehrssicherungspflicht verletzt hat (Az.: III ZR 240/11). Eine Seniorin war im Berliner Bezirk Pankow in einem Loch im Gehweg hängen geblieben und gestürzt. Das Land Berlin wollte sich mit Hinweis auf leere Kassen zunächst seiner Verantwortung entziehen. Alle Betonplatten-Gehwege im Bezirk Pankow sähen so aus; das Land habe aber kein Geld, diese Gehwege zu sanieren. Der BGH ließ diese Argumentation nicht gelten. Leere Kassen seien keine Rechtfertigung den streitgegenständlichen Gehweg nicht zu reparieren. Der noch zu Ostzeiten errichtete Weg bestand aus alten Betonplatten, die wegen Verwitterung und Beschädigung keine ebene Fläche mehr aufweisen.
Untätigkeit des Landes angeprangert
Das Land Berlin hatte zwar eingeräumt, „zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ den desolaten Zustand zu beheben, da dieser Zeitpunkt aber durch mehrjährige Untätigkeit versäumt wurde, urteilte jetzt das oberste Zivilgericht in Karlsruhe.
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