Seminare zur Betriebsänderung und zum Betriebsübergang

Im Mittelpunkt der Seminare stehen die §§ 106 ff. und, vor allem, die §§ 111 bis 113 BetrVG sowie § 613a BGB – allerdings nicht ausschließlich. Es geht um eine weitgefächerte Erfassung der Themen Betriebsänderung, Betriebsübergang, Sozialpläne, Interessenausgleich – und um die dabei relevanten Handlungsmöglichkeiten des Betriebsrats, des Wirtschaftsausschusses und der Arbeitnehmer.

1) Betriebsänderung – Betriebsübergang Was ist der Unterschied ?

2) Die Betriebsänderung – Mögliche Varianten der Betriebsänderung

a. Betriebsänderung in einem Betrieb des Unternehmens
b. Betriebsänderung in mehreren Betrieben des Unternehmens
c. Informationsansprüche des Betriebsrats nach §§ 80 II, 111 BetrVG
d. Rechte des Betriebsrats und Durchsetzungsmöglichkeiten
e. Rechte der Arbeitnehmer
f. Die Rolle des bzw. die Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses

3) Der Betriebsübergang und der Teilbetriebsübergang

a. Mögliche Varianten
b. Informationsansprüche des Betriebsrats
c. Rechte des Betriebsrats und Durchsetzungsmöglichkeiten
d. Rechte der Arbeitnehmer
e. Die Rolle des bzw. die Möglichkeiten des Wirtschaftsausschusses

4) Interessenausgleich im Kontext von Betriebsänderungen

5) Nachteilsausgleich im Kontext von Betriebsänderungen

6) Sozialpläne im Kontext von Betriebsänderungen

7) Tarifrechtliche Regelungen /Verhandlungen im Kontext von Betriebsänderungen, Sozialplänen und/oder Stellenabbau.

8) Die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen (u.a. mit Behandlung des § 1 Abs. 2 + 3 KSchG).

9) Der besondere Kündigungsschutz von Betriebsratsmitgliedern

10) Das Ãœbergangsmandat des Betriebsrats

Selbstverständlich werden auch die Fragen behandelt, die die Teilnehmer/innen im Vorfeld des Seminars und während des Seminars einbringen.