
Das Institut fuer Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht führt Inhouse- Seminare und Schulungen zum BayPVG (Personalvertretungsgesetz Bayern) für die Personalräte in Bayern durch – sowohl fuer die Landesbehörden als auch für die Kommunalbehörden und sämtliche sonstigen Körperschaften des öffentlichen Rechts. Der Dozent kommt in die Dienststelle des Auftraggebers.
Behandelt wird das BayPVG (Grundlagen und Vertiefung bzw. PR1 und PR2) und das allgemeine Arbeitsrecht (AR1 und AR2). Kombinationen, z.B. „PR1 und PR2“ oder „PR1 und AR1“, sind möglich. Einzeln dauern die Seminare i.d.R. 3 Tage, kombiniert 5 Tage.
Vermittelt werden Rechtskenntnisse und alles, was für eine erfolgreiche und praxisnahe Personalratsarbeit erforderlich ist. Der Dozent, unser Fachmann für das BayPVG, war selbst viele Jahre Mitglied im Personalrat, des Weiteren 8 Jahre lang Arbeitsrichter, und leitet die Seminare seit vielen Jahren sehr praxisbezogen.
Das Personalvertretungsgesetz des Landes Bayern weist ggü. anderen LPVG–s einige Besonderheiten auf, auf die ausführlich eingegangen wird.
In den Seminaren wird auch auf die Besonderheiten der jeweiligen Dienststelle ausführlich eingegangen.
Weitere Informationen sind erhältlich auf: