Zur Protokollführung und zum Schriftverkehr des Betriebsrats, und damit zusammenhängenden Rechtsfragen, führt das Institut für Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrecht deutschlandweit Inhouse-Schulungen durch. Die Schulungen dauern 2 Tage.
Inhaltlich werden folgende Punkte behandelt:
– Die Protollführung nach § 34 BetrVG
– Form, Inhalte, Verfahren, Funktionen des Protokolls
– Mit der Protokollführung zusammenhängende Rechtsfragen
– Feststellung der rechtmäßigen Gremienzusammensetzung
gem. § 25 BetrVG zu Beginn der Sitzung
(und Verfahren im Vorfeld)
– Feststellung der Beschlußfähigkeit zu Beginn der
Sitzung (§ 33 II BetrVG)
– Beschlußfassungen (§§ 33, 35 u.a. … BetrVG)
– Musterprotokolle
– Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber im Mitbestimmungsverfahren
gem. § 99 I + III, § 102 II BetrVG
– Verfahrensfragen im Zusammenhang mit § 87 BetrVG
In Gruppenarbeit werden mit den Teilnehmern auch gemeinsame Übungen durchgeführt (zur Protokollführung und zum Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber).
Inhaltlich gleiche Seminare werden auch für den Personalrat angeboten.
Weitere Informationen sind erhältlich unter …
http://www.institut-personalvertretungsrecht.de/
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