
Die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erzeugung von Strom aus Photovoltaikanlagen sind einem schnellen und ständigen Wandel unterworfen.
Dies gilt sowohl für die Förderung des Solarstroms als auch für Anlagenbau. Angesichts der stetigen Reduzierung der Einspeisevergütung werden vor allem auch „Geschäftsmodelle außerhalb des EEG“ interessant. Im Bereich des Anlagenbaus sind Solaranlagen zunehmend Gegenstand spezifischer Regelungen, deren Kenntnis schon aus Haftungsgründen empfehlenswert ist. Vor allem für die Genehmigung von Solaranlagen und die Zulässigkeit von solartechnischen Komponenten ist dieses Wissen relevant. Das Seminar vermittelt einen Überblick über die Grundstruktur der Solarförderung, der möglichen alternativen Geschäftsmodelle sowie der baurechtlichen Fragen. In diesem Rahmen liegt der Schwerpunkt auf aktuellen Fragestellungen. Die Darstellung soll sich, soweit es die Zeit zulässt, an konkreten Fallgestaltungen orientieren. Themen werden unter anderen folgende ein: Grundstruktur der Solarförderung nach dem EEG, geförderte Direktvermarktung, Direktverkauf an Dritte (Nachbarn), insbesondere Strompreiskomponenten, Selbstverbrauchsmodelle, Genehmigung von Solaranlagen, bauproduktrechtliche Anforderungen an solartechnischen Komponenten und Lichtemissionen.
Dieses Weiterbildungsangebot ist für alle Entscheidungsträger konzipiert, die sich mit der Einrichtung erneuerbarere Energiekraftwerke beschäftigen.
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.- Ing.- päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter: www.hdt-essen.de/W-H110-04-082-3
Weitere Informationen unter:
http://www.hdt-essen.de/W-H110-04-082-3