
HDT- Weiterbildung zur EMV am 17.-18. Oktober 2016 in Regensburg
Elektromagnetische Wellen, wie zum Beispiel Licht oder hochenergetische Mikrowellen haben Einfluss auch auf Lebewesen und die Natur. Die EMV ist nicht mit der elektromagnetischen Umweltverträglichkeit (EMVU) zu verwechseln, welche sich mit den Wirkungen von nicht ionisierender elektromagnetischer Strahlung auf die Umwelt und den Menschen befasst.
Die elektromagnetische Verträglichkeit bedeutet, dass Fehlen von Einwirkungen auf andere Geräte und Einrichtungen, die bei diesen zu ungewollten oder gewollten Funktionsstörungen elektrischer oder elektronischer Betriebsmittel durch z. B. elektrische, magnetische oder elektromagnetische Felder und Vorgänge führen. Darin sind Beeinflussungen durch Ströme oder Spannungen bereits eingeschlossen.
Wesentlich zur Sicherstellung der elektromagnetisch verträglichen Funktion elektrischer Betriebsmittel sind deren sachgerechter Aufbau und Gestaltung. Nachweis und Bestätigung von Störunempfindlichkeit und hinreichend geringer Störaussendung sind durch EMV-Richtlinien und EMV-Normen geregelt.
Die Europäische EMV-Richtlinie definiert elektromagnetische Verträglichkeit wie folgt:
„die Fähigkeit eines Apparates, einer Anlage oder eines Systems, in der elektromagnetischen Umwelt zufriedenstellend zu arbeiten, ohne dabei selbst elektromagnetische Störungen zu verursachen, die für alle in dieser Umwelt vorhandenen Apparate, Anlagen oder Systeme unannehmbar wären.“
Daraus werden die grundlegenden Schutzanforderungen abgeleitet die jedes elektrische Betriebsmittel, das in Verkehr gebracht wird, einhalten muss. Die Schutzanforderungen legen fest, dass einerseits die Störaussendungen des Betriebsmittels so gering sein müssen, dass z. B. Rundfunkempfänger oder andere Betriebsmittel in der Störumgebung nicht unzulässig beeinflusst werden. Dabei handelt es sich um eine Begrenzung der Störquellen (sog. Funkentstörung). Andererseits sollen die zu erwartenden auf das Betriebsmittel einwirkenden Störgrößen (Felder, Störströme oder Störspannungen) dessen Funktion nicht beeinträchtigen. Das Betriebsmittel muss also hinreichend störfest aufgebaut werden.
Für Betriebsmittel, die die einschlägigen EMV-Normen einhalten, darf vermutet werden, dass die Schutzanforderungen eingehalten sind. Der VDE bzw. die DKE ist in Deutschland zuständig für die Erstellung und Bearbeitung der Normen. In letzter Zeit werden die Normen zunehmend auf internationaler Ebene angeglichen. Daher spielen auch für Deutschland internationale Normungsorganisationen wie IEC, CENELEC und CISPR eine immer stärkere Rolle.
Information
Nähere Informationen finden Interessierte beim Haus der Technik e.V. unter Tel. 030/39493411 (Frau Dipl.-Ing.-Päd. Heike Cramer-Jekosch), Fax 030/39493437 oder direkt unter:
http://www.hdt-essen.de/W-H110-10-187-6