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München 29.05.2019 (Mindestteilnehmerzahl bereits erreicht!)
Frankfurt 19.07.2019
Berlin 19.07.2019
Stuttgart 02.10.2019
Leipzig 02.10.2019
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Zielgruppe:
> Vorstände und Geschäftsführer bei Banken, Finanzdienstleistern, Kapitalanlage- und Fondsgesellschaften, Leasing- und Factoring-Gesellschaften
> Führungskräfte und Spezialisten aus den Bereichen Auslagerungsmanagement, Risikocontrolling, Compliance, IT-Sicherheit und Interne Revision
Ihr Nutzen:
> MaRisk 2017 – Neue Funktion als Auslagerungsbeauftragter
> Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien—- kennen
> Laufende Ãœberwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
Seminarprogramm zum Seminar Auslagerungscontrolling:
MaRisk 2017 – Neue Funktion als Auslagerungsbeauftragter
> Das Aufgabenspektrum des Outsourcing-Beauftragten
> Effiziente Kommunikation zwischen Outsourcer und Insourcer
> Definition von Eskalationsprozessen
> Aussagefähiges Management-Reporting
> Abgrenzung von Auslagerung und Fremdbezug nach MaRisk
Risikoanalyse bei Auslagerungen: „Rote Linien—- kennen
> Risikoanalyse im Outsourcing-Prozess
> Durchführung der qualitativ verschärften Risikoanalyse auf Basis einheitlicher Scoring-Kriterien
> Einschätzung von Risikogehalt und Risikokonzentration bei Auslagerungen mehrerer Aktivitäten an einen Dienstleister
> Maßstäbe für Steuerungs- und Kontrolltätigkeiten und deren Durchführung
> Prüfungssichere Bewertung von Ausstiegsstrategien und Notfallplänen
> Definition einer maximalen Schlechtleistung eines externen Dienstleisters
> Ãœberwachung der Leistungserbringung
Laufende Ãœberwachungspflichten des Auslagerungsbeauftragten
> MaRisk-Anforderungen an Monitoring- und Kontrollhandlungen
> Bewertung von Vertragsgestaltung, Leistungskontrollen und organisatorischer Vorgaben
> Neue Präzisierung von Zustimmungsvorbehalten und weitreichenden Informationsrechten
> Neue Vorgaben an Kontroll- und Berichtspflichten des Dienstleisters und des Auslagerungsbeauftragten
> Optimierung der Kennzahlen zur Risiko- und Performance-Messung
> To Do–s für die Outsourcer aus Erkenntnissen von Sonderprüfungen
> SREP und EZB-Vorgaben für die Steuerung der Risiken